Wohnen im Neubau oder in einer Bestandsimmobilie – Ratgeber
- Neubau oder Bestandsimmobilie: Wovon sprechen wir genau?
- Die Hypothekenfinanzierung verändert mehr, als man denkt
- Sofortiger Komfort versus künftige Ausgaben
- Risiken, an die man vor dem Kauf selten denkt
- Zwei Häuser für CHF 900’000.–: Was die Wahl tatsächlich verändert
- Wie entscheidet man zwischen Neubau und Bestandsimmobilie?
- FAQ: Neubau oder Bestandsimmobilie in der Schweiz kaufen
Eine neu gebaute Wohnung zu kaufen oder sich für eine bereits bestehende Immobilie zu entscheiden, scheint auf den ersten Blick vor allem eine Frage des persönlichen Geschmacks zu sein. Tatsächlich beeinflusst diese Entscheidung den Kaufpreis, die Höhe der Eigenmittel, den Finanzierungszeitplan, technische Risiken, die Ausgaben der nächsten zwanzig Jahre und manchmal sogar die Bewilligung der Hypothekenfinanzierung.
Wer in einem Neubau wohnen möchte, sollte sich also nicht nur von einer unbenutzten Küche oder einem energieeffizienten Gebäude leiten lassen. Umgekehrt bedeutet der Kauf einer Bestandsimmobilie nicht zwangsläufig, eine Heizung kurz vor dem Lebensende und Fenster aus einer anderen Epoche zu übernehmen.
Die richtige Frage lautet nicht einfach «Ist ein Neubau oder eine Bestandsimmobilie besser?», sondern vielmehr: Welche Immobilie passt am besten zu Ihrer finanziellen Situation, Ihrem Anlagehorizont und Ihrer Fähigkeit, unerwartete Ausgaben aufzufangen?
Gerade die Hypothekenfinanzierung macht Unterschiede sichtbar, die bei einer einfachen Besichtigung oft verborgen bleiben.
Neubau oder Bestandsimmobilie: Wovon sprechen wir genau?
Eine Neubauwohnung ist nicht einfach nur eine junge Immobilie
In diesem Ratgeber bezeichnet ein Neubau eine neu errichtete, noch nie bewohnte Immobilie, die fertiggestellt oder ab Plan gekauft wird. Es kann sich um eine Wohnung im Stockwerkeigentum, eine von einem Bauträger erstellte Villa oder ein im Auftrag des Eigentümers gebautes Haus handeln.
Wer in einem Neubau wohnen möchte, kann daher zwei sehr unterschiedliche Situationen antreffen: eine fertiggestellte und sofort bewohnbare Immobilie kaufen oder sich für ein Projekt entscheiden, bei dem die Schlüsselübergabe erst Monate oder sogar Jahre später erfolgt.
Diese Unterscheidung ist für die Hypothek relevant. Im ersten Fall ähnelt die Finanzierung jener einer Bestandsimmobilie. Im zweiten Fall können die Zahlungen dem Baufortschritt folgen und eine etappenweise Organisation der Finanzierung erforderlich machen.
«Alt» bedeutet hier bestehend – nicht unbedingt betagt
Der Begriff «alt» kann missverständlich sein. Eine 2022 gebaute und vier Jahre bewohnte Wohnung ist bereits eine Bestandsimmobilie, ohne im architektonischen oder technischen Sinn ein altes Gebäude zu sein.
Es ist daher sinnvoll, zu unterscheiden zwischen:
- der Neubauimmobilie, die noch nie bewohnt wurde oder sich noch im Bau befindet;
- der Bestandsimmobilie, die bereits gebaut und in der Regel schon bewohnt wurde;
- dem tatsächlich alten Gebäude, dessen einzelne Bauteile mehrere Jahrzehnte alt sein können.
Diese Nuance ist wichtig, wenn Sie zwischen Neubau und Bestandsimmobilie wählen. Eine fünf Jahre alte Bestandswohnung kann nahezu dieselben technischen Eigenschaften wie ein Neubau aufweisen und gleichzeitig bereits einen Teil des Preisaufschlags für die Erstbelegung hinter sich haben.
Neubau oder Bestandsimmobilie kaufen: Die Finanzierung verändert mehr, als man denkt
Der Angebotspreis ist nicht zwingend der vom Kreditgeber anerkannte Wert
Das ist wahrscheinlich einer der wichtigsten und dennoch am wenigsten verstandenen Punkte beim Immobilienkauf in der Schweiz.
Der Kreditgeber finanziert nicht automatisch einen Prozentsatz des von Ihnen akzeptierten Kaufpreises. Er bestimmt seinen eigenen Belehnungswert, also den Wert, den er als Sicherheit für die Immobilie anerkennt.
Die von der FINMA anerkannten Richtlinien verlangen insbesondere, dass mindestens 10% dieses Werts aus Eigenmitteln stammen, die nicht aus der 2. Säule stammen. Noch wichtiger: Liegt der Kaufpreis über dem Belehnungswert, muss die gesamte Differenz mit Eigenmitteln finanziert werden, die nicht aus der 2. Säule stammen.
Nehmen wir eine Immobilie mit einem Kaufpreis von CHF 900’000.–.
Bewertet der Kreditgeber sie ebenfalls mit CHF 900’000.–, entspricht eine Hypothek von 80% CHF 720’000.– und der Käufer bringt CHF 180’000.– Eigenmittel ein.
Nehmen wir nun an, die Bank bewertet die Immobilie nur mit CHF 850’000.–:
- 80% von CHF 850’000.– = CHF 680’000.–;
- damit müssen insgesamt CHF 220’000.– eingebracht werden;
- die Differenz von CHF 50’000.– zwischen Kaufpreis und Belehnungswert muss zusätzlich durch zulässige Eigenmittel ausserhalb der 2. Säule gedeckt werden.
Diese Situation kann sowohl auftreten, wenn Sie in einem Neubau wohnen möchten, als auch bei einem Bieterverfahren für eine bestehende Immobilie.
Beim Neubau kann das Risiko insbesondere aus einem hohen Einführungspreis, Ausbauzuschlägen oder Optionen entstehen, die der Kreditgeber nicht Franken für Franken bewertet. Eine Küche, die CHF 35’000.– zusätzlich kostet, erhöht den bankseitigen Immobilienwert nicht zwangsläufig um CHF 35’000.–.
Bei einer Bestandsimmobilie kann dasselbe Problem entstehen, wenn mehrere Interessenten um ein seltenes Objekt konkurrieren und den Preis über die Bankbewertung treiben.
Besuchen Sie unseren Hypothekenrechner, um verschiedene Monatsbelastungen zu simulieren.
Deshalb kann es wesentlich hilfreicher sein, die Finanzierung prüfen zu lassen, bevor Sie eine Reservation unterschreiben, als lediglich eine unverbindliche Schätzung des Hypothekarzinses einzuholen.
Kauf ab Plan: Sie kaufen auch einen Zeitplan
Eine neue Wohnung oder ein neues Haus vor Fertigstellung zu kaufen, bringt eine Dimension hinzu, die bei den meisten Verkäufen bestehender Immobilien fehlt: Zeit.
Der Kaufpreis kann schrittweise gemäss Baufortschritt bezahlt werden. Die Finanzierung muss dann mit den Zahlungsabrufen, dem Eigenkapital und dem Zeitpunkt abgestimmt werden, zu dem die verschiedenen Hypothekentranchen tatsächlich beginnen.
Wer in einem Neubau wohnen möchte, muss auch die Wohnsituation während der Bauzeit einplanen. Eine Verzögerung von sechs Monaten kann sechs zusätzliche Monate Miete, Lagerkosten oder Zwischenfinanzierung bedeuten.
Beim Kauf einer Bestandsimmobilie ist der Eigentumsübergang dagegen meist besser planbar. Sie wissen zudem, was Sie kaufen: tatsächliche Ausrichtung, Helligkeit, Lärm, Nachbarschaft, Verkehr und die Aussicht vom Sofa. Auf dem Architektenplan bleibt der Lieferwagen des Supermarkts gegenüber erstaunlich unauffällig.
Weniger Unterhaltskosten im Neubau bedeuten nicht automatisch eine einfachere Finanzierung
Die tatsächlich anfallenden Ausgaben und die vom Kreditgeber für die Berechnung der Tragbarkeit angesetzten Kosten sind nicht immer identisch.
Nehmen wir an, ein Neubau verursacht im Durchschnitt nur CHF 4’000.– Unterhaltskosten pro Jahr. Der Kreditgeber kann für seine Berechnung dennoch einen eigenen pauschalen Ansatz verwenden.
Nehmen wir ein rein illustratives Beispiel für eine Immobilie von CHF 900’000.–:
- Schuld: CHF 720’000.–;
- vom Kreditgeber angesetzter kalkulatorischer Zins: 5%, also CHF 36’000.–;
- Amortisation: rund CHF 8’000.– pro Jahr, um CHF 720’000.– innerhalb von fünfzehn Jahren auf zwei Drittel von CHF 900’000.– zu reduzieren;
- theoretische Kosten von 1%: CHF 9’000.–.
Theoretische Gesamtkosten: CHF 53’000.– pro Jahr.
Bei einer Belastungsgrenze von einem Drittel des Bruttoeinkommens entspräche dies einem jährlichen Bruttoeinkommen von rund CHF 159’000.–.
Akzeptiert ein anderer Kreditgeber beispielsweise nur 0,5% Kosten für einen Neubau, sinkt dieselbe Berechnung auf CHF 48’500.–, was einem Einkommen von rund CHF 145’500.– entspricht.
Das Haus hat sich nicht verändert. Die Berechnung des Kreditgebers schon.
Genau darin liegt einer der Vorteile, mehrere Institute mit einem Hypothekenberater zu vergleichen: Das beste Angebot ist nicht zwingend jenes mit dem niedrigsten ausgewiesenen Zinssatz.
Im Neubau wohnen: sofortiger Komfort versus künftige Ausgaben
Das technische Alter des Gebäudes zählt mehr als das Baujahr
Um einen Neubau und eine Bestandsimmobilie sinnvoll zu vergleichen, sollte man das Gebäude als Zusammenspiel von Bauteilen betrachten, die jeweils ihre eigene Lebensdauer haben.
Ein dreissig Jahre altes Haus kann kürzlich erhalten haben:
- ein neues Dach;
- eine Wärmepumpe;
- neue Fenster;
- eine neue Aussendämmung;
- eine vollständige Sanierung der Sanitäranlagen.
Damit kann es weniger künftige Ausgaben verursachen als ein fünfzehn Jahre alter Bau, bei dem noch keine technische Anlage ersetzt wurde.
Der Preis einer Bestandsimmobilie sollte deshalb mit einer Art technischer Immobilienschuld betrachtet werden.
Eine Heizung, die in drei Jahren ersetzt werden muss, ist heute noch keine Rechnung, wirtschaftlich besteht die Ausgabe aber bereits. Dasselbe gilt für Fassade, Lift, Dach oder Leitungen einer Stockwerkeigentümergemeinschaft.
Wer in einem Neubau wohnen will, kauft bei diesen Positionen meist einige Jahre Ruhe mit. Wer eine Bestandsimmobilie bevorzugt, sollte versuchen, die absehbaren Kosten in Franken umzurechnen, bevor die Kaufpreise verglichen werden.
Eine Immobilie für CHF 850’000.– mit Renovationsbedarf von CHF 100’000.– ist nicht zwingend günstiger als ein Neubau für CHF 930’000.–.
Energie: auf die Kilowattstunden schauen, nicht nur auf das Label
Neuere Gebäude verfügen in der Regel über bessere Gebäudehüllen, moderne Heizsysteme und strengere energetische Standards.
Das spricht natürlich für Personen, die in einem Neubau wohnen möchten, doch der Vergleich sollte weitergehen.
Verlangen Sie bei einer Bestandsimmobilie die tatsächlichen Verbrauchswerte der letzten Jahre. Zwei Gebäude mit derselben Fläche können aufgrund von Dämmung, Heizsystem, Innentemperatur oder Fensterqualität sehr unterschiedliche Kosten verursachen.
Prüfen Sie auch, was beim nächsten Heizungsersatz nötig sein wird. Manche Arbeiten lösen weitere Ausgaben aus: hydraulische Anpassungen, Heizkörper, Dämmung, Warmwasserbereitung oder die verfügbare elektrische Anschlussleistung.
Beim Stockwerkeigentum ist eine energieeffiziente Anlage nicht nur eine persönliche Frage. Über gemeinschaftliche Gebäudeteile wird gemeinsam entschieden.
Risiken, an die man vor dem Kauf selten denkt
Neubau: Baumängel bleiben möglich, doch die Regeln haben sich 2026 geändert
Eine neue Immobilie ist nicht automatisch mängelfrei. Häufige Probleme betreffen insbesondere Abdichtungen, Risse, Schallschutz, Terrassengefälle, Fenster, Lüftung oder mangelhaft ausgeführte Oberflächen.
Seit dem 1. Januar 2026 hat das Schweizer Recht den Schutz von Käufern verstärkt. Die Frist zur Anzeige von Baumängeln beträgt nun mindestens 60 Tage nach der Übergabe beziehungsweise nach der Entdeckung eines versteckten Mangels. Eine vertraglich kürzere Frist ist nicht gültig, und das Recht auf Nachbesserung kann in den von der neuen Regelung erfassten Fällen nicht mehr ausgeschlossen werden. Die Regelung betrifft auch bestimmte Verkäufe von Neubauten, die in den zwei Jahren vor dem Verkauf erstellt wurden.
Wer in einem Neubau wohnen möchte, sollte die Immobilie bei der Abnahme dennoch sehr sorgfältig prüfen. Ein Rechtsanspruch ist nützlich; einen Mangel zu entdecken, bevor die letzte Tranche bezahlt ist, ist häufig noch besser.
Bestandsimmobilie: Mauern können ein teures Gedächtnis haben
Eine seriöse technische Prüfung sollte sich nicht auf die Suche nach Feuchtigkeit und die Kontrolle der Heizung beschränken.
Je nach Alter und Lage kann es sinnvoll sein, Folgendes zu prüfen:
- möglicherweise vorhandenen Asbest oder andere problematische Materialien vor einer Renovation;
- Radon in bestimmten Situationen;
- frühere Umbauten und das Vorliegen der entsprechenden Bewilligungen;
- die im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten;
- die Lage des Grundstücks auf Naturgefahrenkarten;
- einen möglichen Eintrag des Grundstücks im Kataster der belasteten Standorte;
- private Leitungen und die damit verbundenen Unterhaltspflichten;
- die tatsächliche Möglichkeit, das Gebäude zu erweitern;
- den rechtlich gesicherten und nicht nur den faktisch vorhandenen Zugang zum Grundstück.
Ein Beispiel verdient besondere Aufmerksamkeit: Ein vor zwanzig Jahren erstellter, aber nie bewilligter Anbau wird nicht automatisch legal, nur weil er alt ist.
Auch der Hypothekarwert kann beeinträchtigt werden, wenn bei einem wesentlichen Teil der Immobilie eine unklare rechtliche oder technische Situation besteht.
Beim Stockwerkeigentum kaufen Sie nicht nur die Wohnung
Wer eine neue oder bestehende Eigentumswohnung kaufen möchte, konzentriert sich naturgemäss zuerst auf das Innere der Wohnung. Ein erheblicher Teil des Risikos kann jedoch ausserhalb der eigenen vier Wände liegen.
Bei einer Bestandsimmobilie sollten Sie insbesondere verlangen:
- die letzten Versammlungsprotokolle;
- das Stockwerkeigentümerreglement;
- die Höhe des Erneuerungsfonds;
- die jährlichen Beiträge;
- bereits beschlossene Arbeiten;
- besprochene, aber verschobene Projekte;
- allfällige Zahlungsrückstände von Miteigentümern.
Ein Erneuerungsfonds von CHF 300’000.– kann komfortabel wirken. Wenn jedoch Arbeiten von CHF 1,2 Millionen anstehen, erhält diese Zahl eine andere Bedeutung.
Wer im Stockwerkeigentum in einem Neubau wohnen möchte, hat beinahe das umgekehrte Problem: Der Fonds ist oft noch klein, weil die Gemeinschaft gerade erst gegründet wurde. Das ist normal, doch es sollte geprüft werden, ob die künftige Dotierung realistisch vorgesehen ist.
Der Wert in zwanzig Jahren hängt stärker von dem ab, was sich nicht abnutzt
Es wäre irreführend anzunehmen, dass eine Neubauimmobilie ihren Wertvorteil zwangsläufig behält.
Der Status «neu» verschwindet schnell. In zwanzig Jahren ist auch die heute neu gekaufte Immobilie eine Bestandsimmobilie.
Auf diesem Zeithorizont werden andere Faktoren deutlich wichtiger: Lage, Grundstücksqualität, Verkehrsanbindung, Lärmbelastung, Flexibilität des Grundrisses, Ausrichtung, architektonische Qualität und Unterhaltszustand.
Es ist zudem sinnvoll, zwischen dem Wert des Grundstücks und dem Wert des Gebäudes zu unterscheiden. Ein Grundstück nutzt sich nicht wie eine Heizung, eine Fassade oder eine Küche ab.
Nehmen wir lediglich eine mathematische Annahme: Bei einem nominalen Wertanstieg von 1% pro Jahr würden aus CHF 900’000.– nach zwanzig Jahren rund CHF 1’098’000.–. Das ist selbstverständlich keine Prognose. Zwei Immobilien, die heute je CHF 900’000.– kosten, könnten dann je nach Lage und den zwischenzeitlich getätigten Investitionen sehr unterschiedliche Werte haben.
Anders gesagt: In einem Neubau zu wohnen garantiert keinen höheren Wiederverkaufswert. Und unabhängig davon, ob Sie neu oder bestehend kaufen, sollten Sie prüfen, was die Immobilie noch attraktiv macht, wenn sie nicht mehr neu ist.
Zwei Häuser für CHF 900’000.–: Was die Wahl tatsächlich verändert
Vergleichen wir zwei selbstgenutzte Hauptwohnsitze, die jeweils mit CHF 180’000.– Eigenmitteln und einer Hypothek von CHF 720’000.– finanziert werden.
Für einen sauberen Vergleich gehen wir von einem hypothetischen vertraglichen Hypothekarzins von 2% und Erwerbsnebenkosten von CHF 27’000.– aus. Die tatsächliche Höhe von Handänderungssteuer, Notariatskosten, Grundbuchgebühren und Schuldbriefkosten hängt vom Kanton und von der Transaktion ab.
| Element | Neues Haus | Bestehendes Haus |
|---|---|---|
| Kaufpreis | CHF 900’000.– | CHF 900’000.– |
| Eigenmittel | CHF 180’000.– | CHF 180’000.– |
| Hypothek zu 80% | CHF 720’000.– | CHF 720’000.– |
| Für das Beispiel angesetzte Erwerbsnebenkosten | CHF 27’000.– | CHF 27’000.– |
| Jährliche Zinsen bei 2% | CHF 14’400.– | CHF 14’400.– |
| Angesetztes jährliches Unterhaltsbudget | CHF 3’600.– | CHF 10’800.– |
| Sofort notwendige Reparaturen | CHF 0.– | CHF 60’000.– |
| Verfügbarkeit | 12 Monate in unserem Szenario | 2 Monate in unserem Szenario |
| Wert nach 20 Jahren bei +1% pro Jahr | ≈ CHF 1’098’000.– vor Berücksichtigung des Objektzustands | ≈ CHF 1’098’000.– vor Berücksichtigung des Objektzustands |
Der Angebotspreis ist identisch. Der Käufer der Bestandsimmobilie muss jedoch sofort zusätzliche CHF 60’000.– verfügbar haben, wenn er die Arbeiten ausführen lassen möchte.
Hier zeigt sich eine oft übersehene Folge für die Hypothek: Eine Bank finanziert Renovationsarbeiten nicht automatisch zu 80%, nur weil sie den Kauf zu 80% finanziert hat. Eine Erhöhung der Hypothek hängt insbesondere vom Wert nach den Arbeiten und von der Tragbarkeit ab.
Deshalb erfordert der Kauf eines neuen oder bestehenden Hauses für exakt CHF 900’000.– nicht zwingend dieselbe Liquidität.
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Was kann derzeit steuerlich abgezogen werden?
Bis 2029 gilt in der Schweiz noch das System des Eigenmietwerts. Schuldzinsen und bestimmte Unterhaltskosten können daher nach den eidgenössischen und kantonalen Regeln abgezogen werden.
Bei unserer Annahme von 2% betragen die jährlichen Zinsen CHF 14’400.–.
Nehmen wir für das bestehende Haus an, dass von den CHF 60’000.– Arbeiten CHF 35’000.– tatsächlich werterhaltend sind und CHF 25’000.– wertvermehrende Verbesserungen darstellen.
Vorbehaltlich der steuerlichen Qualifikation könnte der Eigentümer dann Folgendes deklarieren:
| Möglicher Abzug – Kaufjahr | Neues Haus | Bestehendes Haus |
|---|---|---|
| Hypothekarzinsen aus dem Beispiel | CHF 14’400.– | CHF 14’400.– |
| In unserem Szenario zulässige Unterhaltsarbeiten | CHF 0.– | CHF 35’000.– |
| Total vor weiteren steuerlichen Anpassungen | CHF 14’400.– | CHF 49’400.– |
Die CHF 25’000.– wertvermehrenden Arbeiten wären normalerweise kein sofortiger Einkommensabzug. Sie sollten dennoch dokumentiert werden, weil gewisse Investitionen später bei der steuerlichen Berechnung im Verkaufsfall berücksichtigt werden können.
Ab dem 1. Januar 2029 entfällt der Eigenmietwert für selbstgenutztes Wohneigentum. Gleichzeitig sind Unterhaltskosten für diese Immobilien nicht mehr abzugsfähig und der Schuldzinsenabzug wird stark eingeschränkt. Für den erstmaligen Erwerb eines selbstgenutzten Hauptwohnsitzes in der Schweiz ist eine zeitlich befristete Ausnahme vorgesehen.
Für jemanden, der 2026, 2027 oder 2028 kauft, ergibt sich daraus eine eher ungewöhnliche Konsequenz: Die steuerliche Behandlung einer Renovation kann stark davon abhängen, in welchem Jahr sie durchgeführt wird.
Wer zwischen Wohnen im Neubau und dem Kauf einer Immobilie mit Renovationsbedarf von CHF 100’000.– schwankt, sollte diesen steuerlichen Übergang daher in die Rechnung einbeziehen.
Wie entscheidet man zwischen Neubau und Bestandsimmobilie?
Vergleichen Sie die Immobilienkosten über zehn Jahre, nicht nur den Kaufpreis
Um zu entscheiden, ob Neubau oder Bestandsimmobilie besser zu Ihnen passt, erstellen Sie vor dem Bankgespräch drei Spalten:
1. Geldbedarf am Tag des Kaufs.
Eigenmittel, Transaktionskosten, sofortige Arbeiten, Optionen des Bauträgers und Liquiditätsreserve.
2. Voraussichtliche Ausgaben in den nächsten zehn Jahren.
Zinsen, Amortisation, Energie, Unterhalt, Stockwerkeigentum, Renovationen und bereits absehbare Ausgaben.
3. Schwer bezifferbares finanzielles Risiko.
Lieferverzögerung, unentdeckte Arbeiten, zu tiefe Bankbewertung, Stockwerkeigentümerversammlung, familiäre Veränderungen oder die Notwendigkeit eines raschen Wiederverkaufs.
Damit erhalten Sie einen wesentlich aussagekräftigeren Vergleich als «CHF 8’700.– pro Quadratmeter im Neubau gegenüber CHF 7’900.– in der Bestandsimmobilie».
Wenn Ihre Priorität darin besteht, in einem Neubau zu wohnen, lassen Sie die Hypothekenfinanzierung einschätzen, bevor Sie Optionen und Ausstattungen wählen. Bei einer Bestandsimmobilie sollten Sie die Arbeiten beziffern lassen, bevor Sie den Kaufpreis endgültig als attraktiv beurteilen.
In beiden Fällen kann ein Hypothekenberater das Dossier mehreren Kreditgebern vorlegen, deren Bewertungsmethoden vergleichen und die finanziellen Folgen des Kaufs aufzeigen, bevor Sie sich vertraglich binden.
Jetzt Anfrage stellen, um Finanzierungsvorschläge zu erhalten, mit denen Sie die gewünschte Immobilie kaufen können.
Das ist besonders hilfreich, wenn der finanzielle Spielraum klein ist. Eine Differenz von CHF 40’000.– bei der Bankbewertung oder eine andere Tragbarkeitsberechnung kann stärker ins Gewicht fallen als einige Zehntelprozentpunkte beim Zinssatz.
FAQ: Neubau oder Bestandsimmobilie in der Schweiz kaufen
Ist es besser, einen Neubau oder eine Bestandsimmobilie zu kaufen?
Darauf gibt es keine allgemeingültige Antwort. Ein Neubau reduziert in der Regel das Risiko sofortiger Renovationen und macht kurzfristige Ausgaben besser planbar. Eine Bestandsimmobilie kann mehr Auswahl bei der Lage, einen tieferen Preis oder einen höheren Grundstücksanteil bieten. Vergleichen Sie die Gesamtkosten und den vom Kreditgeber anerkannten Wert.
Ist es einfacher, eine Hypothek für einen Neubau zu erhalten?
Nicht unbedingt. Ein Neubau kann geringe laufende Kosten aufweisen, doch ein hoher Verkaufspreis im Verhältnis zur Bewertung des Kreditgebers kann den erforderlichen Eigenmittelanteil erhöhen. Auch die Berechnungsmethode des Kreditgebers spielt eine Rolle.
Kann eine Hypothek für die Renovation eines bestehenden Hauses verwendet werden?
In bestimmten Situationen ja, doch die Finanzierung der Arbeiten muss vom Kreditgeber genehmigt werden. Er prüft den Wert der Immobilie vor und nach der Renovation sowie Ihre Tragbarkeit. Es ist besser, diese Arbeiten bereits vor dem Kauf in das Finanzierungsdossier einzubeziehen, statt nach der Unterzeichnung mit einer automatischen Erhöhung der Hypothek zu rechnen.
Neues oder bestehendes Haus kaufen: Welches behält seinen Wert besser?
Der Status «neu» ist vorübergehend. Langfristig können Lage, Grundstück, Bauqualität, Unterhalt und Attraktivität der Immobilie einen grösseren Einfluss haben als ihr Alter zum Zeitpunkt des Kaufs.
Wann sollte man einen Hypothekenberater kontaktieren?
Idealerweise bevor Sie eine Reservation unterschreiben, ein verbindliches Kaufangebot abgeben oder eine Anzahlung leisten. Es geht nicht nur darum, einen Zinssatz zu suchen: Auch Tragbarkeit, mögliche Immobilienbewertung, erforderliche Eigenmittel und Finanzierungsstruktur sollten geprüft werden.
Ob Sie in einem Neubau wohnen, ein bestehendes Haus renovieren oder zwischen zwei vergleichbaren Wohnungen wählen möchten: Die Finanzierung sollte Teil der Immobilienauswahl sein und nicht erst danach geprüft werden.
Eine Immobilie kann hervorragend und ihre Finanzierung schlecht sein. Umgekehrt gilt dasselbe.
Wenn Sie Ihre Tragbarkeit und Ihre Eigenmittelstruktur mit einem Hypothekenberater in Ihrer Region prüfen lassen, bevor Sie sich verpflichten, können Sie Neubau und Bestandsimmobilie mit Zahlen vergleichen, die zu Ihrer eigenen Situation passen.
Haftungsausschluss: Dieser Ratgeber enthält allgemeine Informationen zum Immobilienkauf und zur Immobilienfinanzierung in der Schweiz. Steuern, Transaktionskosten, kantonale Regeln, Belehnungswert und Kreditvergabekriterien können je nach Immobilie, Kanton, Kreditgeber und persönlicher Situation variieren. Vor finanziellen oder vertraglichen Entscheidungen ist eine individuelle Prüfung empfehlenswert.
Hauptquellen: Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung, die von der FINMA als aufsichtsrechtlicher Mindeststandard für Eigenmittel und Hypothekaramortisation anerkannt sind; Eidgenössische Steuerverwaltung zur Reform der Wohneigentumsbesteuerung; Bundesrat zu den Regeln für Baumängel.




