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Wie verfasst man ein Immobilienkaufangebot in der Schweiz?

Wie erstellt man ein Immobilienkaufangebot in der Schweiz, damit es angenommen wird?

Ein Immobilienkaufangebot ist ein Vorschlag, mit dem Sie dem Verkäufer den Preis, den Zeitplan und die Bedingungen mitteilen, zu denen Sie bereit sind, seine Immobilie zu erwerben. In der Schweiz erfolgt es vor der öffentlichen Beurkundung, darf jedoch nicht als blosse Verhandlungsnachricht behandelt werden: Sein Inhalt kann eine Anzahlung, eine Reservation, Kosten und einen Streit auslösen, wenn die Finanzierung nicht zustande kommt.

Ein Angebot abzugeben für eine Immobilie bedeutet daher, drei Entscheidungen aufeinander abzustimmen, die sich selten gleich schnell entwickeln: Ihre Entscheidung zu kaufen, die Entscheidung des Verkäufers anzunehmen und die Entscheidung des Kreditgebers, genau diese Immobilie zu finanzieren. Ein gut formuliertes Schweizer Immobilienkaufangebot bringt diese drei Zeitpläne zusammen, ohne dass Sie Ihre Ersparnisse auf eine noch unbekannte Bankbewertung setzen müssen.

Immobilienkaufangebot in der Schweiz mit einer Hypothek

Welche rechtliche Bedeutung hat ein Immobilienkaufangebot in der Schweiz tatsächlich?

Angebot, Reservation, Kaufversprechen und öffentliche Beurkundung

Die von Immobilienagenturen verwendeten Begriffe bezeichnen nicht immer identische Dokumente. Unterscheiden Sie vor der Unterzeichnung vier Stufen:

  • Das Kaufangebot legt Ihren Vorschlag dar: Preis, Frist, Bedingungen und vorgesehenes Verkaufsdatum.
  • Die Reservationsvereinbarung sieht in der Regel vor, dass die Immobilie vorübergehend vom Markt genommen wird, manchmal gegen eine Zahlung.
  • Das Kauf- oder Verkaufsversprechen soll eine oder beide Parteien verpflichten, den Verkauf später abzuschliessen.
  • Die öffentliche Urkunde, die nach dem anwendbaren notariellen Verfahren errichtet wird, formalisiert den Immobilienverkauf und bereitet die Übertragung im Grundbuch vor.

Nach Schweizer Recht bedürfen sowohl der Verkauf eines Grundstücks als auch das Versprechen eines Immobilienverkaufs der öffentlichen Beurkundung. Ein in der Küche unterschriebenes Blatt oder eine angenommene E-Mail ersetzt die notarielle Urkunde daher nicht. Das bedeutet jedoch nicht, dass alles vor dem Notartermin folgenlos bleibt. Die Überschrift des Dokuments ist weniger wichtig als seine Klauseln: Eine «unverbindliche Reservation» mit einer Entschädigung von CHF 25’000.– verdient mehr Aufmerksamkeit als ein kurzes Angebot ohne Zahlung.

Warum ein nicht öffentlich beurkundetes Angebot dennoch teuer werden kann

Im Urteil 4A_443/2024 beurteilte das Bundesgericht einen schriftlichen Vertrag über einen Immobilienverkauf und eine Anzahlung von CHF 160’000.–. Es hielt fest, dass die öffentliche Beurkundung eine Gültigkeitsvoraussetzung des Immobilienverkaufsversprechens ist und dass ein wegen Formmangels nichtiger Vertrag in diesem Fall nicht unmittelbar als Titel für die provisorische Rechtsöffnung dienen konnte. Der Streit war damit jedoch nicht beendet: Die Parteien mussten vor Gericht über die Zahlung und deren Folgen streiten.

Die praktische Lehre ist nützlicher als die juristische Formel: Das Fehlen einer öffentlichen Urkunde garantiert nicht, dass kein Problem entsteht. Ein Immobilienkaufangebot kann von eigenständigen Pflichten zur Vertraulichkeit, zu Kosten, zur Herausgabe von Unterlagen, zur Exklusivität oder zur Rückzahlung einer Anzahlung begleitet sein. Bevor Sie nach einer Möglichkeit suchen, ein Immobilienkaufangebot zu widerrufen, sollten Sie genau wissen, was versprochen wurde, an wen das Geld überwiesen wurde und in welchen Fällen es zurückzuzahlen ist.

Was ist vor der Abgabe eines Kaufangebots zu prüfen?

Das durch den Kauf tatsächlich gebundene Kapital berechnen

Die erste Rechnung sollte nicht lauten «Wie viel kann ich bieten?», sondern «Wie viel Liquidität wird dieses Projekt beanspruchen?». Der Preis ist nur ein Teil des Eingriffs in Ihr Vermögen. Addieren Sie:

  • die Eigenmittel, die für den Preis eingesetzt werden;
  • die Erwerbsnebenkosten und die Kosten für die Errichtung der Sicherheiten, die je nach Kanton und Transaktion variieren;
  • die kurzfristig zu bezahlenden Arbeiten, welche die Bank nicht zwingend finanziert;
  • die zusätzlichen Eigenmittel, die erforderlich wären, wenn der Bankwert unter dem Preis liegt;
  • die Reserve, auf die Sie nach der Schlüsselübergabe nicht verzichten wollen.

Dieser letzte Betrag wird häufig vergessen. Das Immobilienkaufangebot sollte diesen Spielraum bewahren, statt ihn automatisch aufzubrauchen. Ein Haushalt mit CHF 230’000.– verfügt nicht automatisch über CHF 230’000.– einsetzbare Eigenmittel. Muss er CHF 30’000.– Nebenkosten bezahlen, eine Heizung für CHF 35’000.– ersetzen und CHF 40’000.– als Reserve behalten, sinkt das für den Preis tatsächlich verfügbare Kapital auf CHF 125’000.–. Ein Immobilienkaufangebot, das diese Rechnung ignoriert, kann für den Verkäufer akzeptabel und für den Käufer schädlich sein.

Vor der Preisofferte die drei Werte der Immobilie vergleichen

Um ein Immobilienangebot methodisch abzugeben, vergleichen Sie drei Werte:

  1. Den Angebotspreis, der die Zielvorstellung des Verkäufers ausdrückt.
  2. Ihren wirtschaftlichen Wert, der Zustand, Arbeiten, Zeitplan und Nutzen der Immobilie für Sie berücksichtigt.
  3. Den voraussichtlichen Wert des Kreditgebers (den Belehnungswert), der zur Bestimmung der Finanzierung und des Belehnungsgrads dient.
Immobilienkauf: drei Objektwerte für Ihre Hypothek

Diese drei Zahlen können auseinanderliegen, ohne dass eine davon unsinnig ist. Ein solides Immobilienkaufangebot zeigt indirekt, dass Sie diesen Unterschied verstanden haben. Sie können bereit sein, für eine seltene Wohnung CHF 950’000.– zu bezahlen, obwohl die Bank sie mit CHF 910’000.– bewertet. Das Problem ist nicht zwingend der Preis, sondern die zusätzlichen Eigenmittel, die diese Differenz erfordert. Ein Kaufangebot zu verfassen, ohne diese Abweichung geschätzt zu haben, bedeutet, über die Immobilie zu verhandeln, bevor Sie mit Ihrer eigenen Bilanz verhandelt haben.

Wie verfasst man ein Immobilienkaufangebot ohne Grauzonen?

Welche Angaben in das Dokument gehören

Um ein Immobilienkaufangebot zu verfassen, bezeichnen Sie zuerst das Objekt genau: Adresse, Grundstück- oder Stockwerkeigentumsnummer, soweit bekannt, Nebenräume, Parkplätze, Keller und eingeschlossene bewegliche Gegenstände. Ergänzen Sie danach die Geschäftsbedingungen und den Zeitplan.

Die Unterlagen zum Kaufangebot und der Vorschlag selbst sollten folgende Fragen ohne Auslegung beantworten:

  • Wer kauft und wer verkauft?
  • Welche Immobilie und welches Zubehör sind eingeschlossen?
  • Wie hoch ist der Preis und wie wird er bezahlt?
  • Bis zu welchem Datum und welcher Uhrzeit gilt das Angebot?
  • Welche Prüfungen sind noch vorzunehmen?
  • Wann sind die öffentliche Beurkundung und die Schlüsselübergabe vorgesehen?
  • Muss ein Betrag bezahlt werden, an wen und nach welchen Rückzahlungsregeln?

Legen Sie auch fest, was geschieht, wenn der Verkäufer den Preis annimmt, aber einen anderen Punkt ändert, etwa das Übertragungsdatum. Das Immobilienkaufangebot muss für Verkäufer, Berater und Notar verständlich bleiben. Eine Annahme mit einer Änderung ist als zu prüfender Gegenvorschlag zu behandeln, nicht als administrative Einzelheit. Ein Immobilienkaufangebot betrifft das gesamte Geschäft; der Preis allein definiert Ihre Zustimmung nicht.

Der Finanzierungsvorbehalt mit vier Parametern

Die aufschiebenden Bedingungen des Kaufangebots müssen ein überprüfbares Ereignis beschreiben. Die Formulierung «unter Vorbehalt der Finanzierung» ist zu ungenau, um Ihr Vorhaben angemessen zu schützen. Ein brauchbarer Finanzierungsvorbehalt enthält vier Parameter:

  1. Den Betrag: die Hypothek, die Sie mindestens benötigen.
  2. Die Frist: das Datum, bis zu dem die Entscheidung oder Bestätigung vorliegen muss.
  3. Den Nachweis: schriftliche Ablehnung, Entscheidung des Kreditgebers oder ein anderer definierter Beleg.
  4. Den Bankwert: den Schwellenwert, unterhalb dessen der Kauf zu viele Eigenmittel erfordern würde.

Beispiel: Ihr Vorschlag kann davon abhängig gemacht werden, dass bis zu einem bestimmten Datum eine Hypothekarfinanzierung von mindestens CHF 720’000.– vorliegt und der Belehnungswert nicht mehr als CHF 190’000.– Eigenmittel für den Kaufpreis erfordert. Diese Formulierung deckt ein Szenario ab, das gewöhnliche Klauseln übersehen: Die Bank finanziert zwar, aber nur, wenn Sie zusätzlich CHF 60’000.– einsetzen, die Sie nicht binden möchten.

Eine Bedingung darf nicht mechanisch kopiert werden. Ihre Tragweite hängt vom Dokument und vom Geschäft ab. Lassen Sie die Bedingungen des Immobilienkaufangebots von einer juristischen Fachperson prüfen, wenn der Vorschlag eine Anzahlung, eine Konventionalstrafe, eine Exklusivität oder ein echtes Kaufversprechen vorsieht.

Tipp Nutzen Sie unseren Hypothekenrechner, um Ihre Immobilienfinanzierung zu simulieren.

Wie gibt man ein Kaufangebot für eine Wohnung oder ein Haus ab?

Wohnung: Sie kaufen den Anteil und die Beschlüsse der Stockwerkeigentümergemeinschaft

Um zu verstehen, wie Sie ein Kaufangebot für eine Wohnung im Stockwerkeigentum abgeben, dürfen Sie sich nicht auf das Wohnungsinnere beschränken. Sie erwerben auch einen Miteigentumsanteil an den gemeinschaftlichen Teilen und treten einer Eigentümergemeinschaft bei. Verlangen Sie Jahresrechnungen, Budget, aktuelle Protokolle, Reglement, Stand des Erneuerungsfonds sowie Informationen über beschlossene oder ernsthaft diskutierte Arbeiten.

Hinter einer renovierten Wohnung kann eine finanziell erschöpfte Stockwerkeigentümergemeinschaft stehen. Fassade, Dach, Leitungen oder eine Zentralheizung können nach dem Kauf mehrere Zehntausend Franken in Ihr Budget verschieben. Für einen stimmigen Immobilienkaufvorschlag sollten Sie wahrscheinliche künftige Sonderbeiträge in einen Preisabschlag, eine Liquiditätsreserve oder eine Bedingung zur Dokumentenprüfung übersetzen.

Haus: Immobilienpreis und technisches Budget trennen

Die Frage, wie man ein Kaufangebot für ein Haus abgibt, verlangt eine andere Betrachtung. Grundstück, die Dienstbarkeiten, Grenzen, Baurechte, Zufahrt, Entwässerung, Dach, Gebäudehülle und technische Anlagen können Ihr Budget stärker beeinflussen als die Qualität der Küche.

Bei der Frage, wie man einen Kaufvorschlag für ein Haus macht, ist zunächst der Gebäudepreis von den Kosten der technischen Erneuerung zu trennen. Um ein Kaufangebot für ein Haus festzulegen, benötigen Sie zwei Zahlen: den Preis an den Verkäufer und die Gesamtkosten, um das Objekt auf den gewünschten Stand zu bringen. Ein Haus mit einem Angebotspreis von CHF 1’050’000.– und sofortigen Arbeiten von CHF 170’000.– ist kein Projekt von CHF 1’050’000.–. Zudem muss die Bank nicht alle Arbeiten in ihren Wert oder in die ursprüngliche Hypothek einbeziehen. Ein Hauskaufangebot ohne Trennung dieser Budgets verfälscht gleichzeitig Preis, Eigenmittel und Sicherheitsreserve.

Geprüfter PunktRisiko für den KäuferMögliche Bedingung oder MassnahmeAuswirkung auf die Hypothek
Bankwert unter dem PreisZusätzliche EigenmittelObergrenze für Eigenmittel oder vorgängige WertbestätigungGegenüber dem Preis reduzierter Finanzierungsbetrag
Beschlossene Arbeiten im StockwerkeigentumSonderbeitrag nach dem KaufPrüfung der Protokolle und des ErneuerungsfondsKleinere Reserve und verschlechterte Tragbarkeit
Umfassende Renovation eines HausesÜberschreitung des GesamtbudgetsGezielte Offerten und Finanzierungsplan für die ArbeitenSeparate Finanzierung, etappenweise Auszahlungen oder höhere Eigenmittel
ReservationsanzahlungStreit über die RückzahlungSperrkonto und schriftlich geregelte RückzahlungsfälleWährend der Kreditprüfung nicht verfügbare Liquidität

Wie beeinflusst das Immobilienkaufangebot die Hypothek?

Die Hierarchie der Finanzierungsnachweise

Eine Simulation, eine Vorprüfung und eine Kreditofferte beweisen nicht dasselbe. Ordnen Sie vor der Abgabe eines Immobilienkaufangebots Ihr vorhandenes Dokument in diese Hierarchie ein:

  • Simulation: indikative Berechnung anhand deklarierter Angaben.
  • Vorprüfung des Kreditnehmers: erste Beurteilung Ihrer Einkommen, Eigenmittel und Schulden.
  • Objektbezogene Bestätigung: vorläufige Prüfung unter Einbezug von Angaben zur Immobilie.
  • Formelle Kreditofferte: Vorschlag des Kreditgebers mit Bedingungen, Vorbehalten und Gültigkeitsdauer.

Eine Bestätigung, wonach Sie bis zu CHF 1’000’000.– kaufen könnten, bedeutet nicht, dass die Bank jedes Objekt zu diesem Preis finanziert. Das Immobilienkaufangebot darf diese Bestätigung nicht als endgültigen Entscheid behandeln. Die Bank muss noch Wert, Qualität des Pfands, Arbeiten, Lage und teilweise die Wiederverkäuflichkeit prüfen. Die FINMA weist insbesondere auf Immobilienbewertungs- und Kreditausfallrisiken sowie auf die Behandlung von Geschäften ausserhalb der internen Richtlinien der Institute hin.

Die Aufgabe eines Hypothekenberaters besteht hier darin, falsche Gleichsetzungen zu vermeiden. Zwei Kreditgeber können Ihr Einkommen akzeptieren, aber für dieselbe Immobilie unterschiedliche Werte ansetzen. Das beste Dossier ist nicht nur jenes mit einem attraktiven Zinssatz: Wert, Belehnungsgrad, Amortisation, Eigenmittel und Zeitplan müssen mit dem Immobilienkaufangebot vereinbar sein, das Sie einreichen möchten.

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Zahlenbeispiel: Wenn der akzeptierte Preis den finanzierten Wert übersteigt

Eine Wohnung wird für CHF 940’000.– angeboten. Sie verfügen über CHF 220’000.–, wovon CHF 35’000.– die Nebenkosten decken und CHF 30’000.– nach dem Kauf verfügbar bleiben sollen. Sie bieten CHF 920’000.– und planen eine Hypothek von CHF 736’000.–, also 80% des angebotenen Preises.

Die Bank bewertet die Immobilie jedoch mit CHF 880’000.–. Finanziert sie 80% dieses Werts, beträgt die maximale Hypothek CHF 704’000.–. Die Differenz von CHF 32’000.– verschwindet nicht: Sie kommt zu Ihren Eigenmitteln hinzu. Ihr für den Preis verfügbares Kapital steigt von CHF 155’000.– auf CHF 187’000.–, wodurch ein Teil der vorgesehenen Reserve aufgebraucht wird.

Die richtige Frage lautet daher nicht nur «Sagt der Kreditgeber Ja?», sondern «Zu welchem Wert und mit wie viel gebundenem Kapital?». Ein Immobilienkaufangebot mit einer Eigenmittelobergrenze macht dieses Risiko vor der Annahme sichtbar, statt es erst zu entdecken, wenn der Verkäufer bereits auf den Notartermin wartet.

Bereiten Sie einen Vorschlag vor? Lassen Sie Ihre Tragbarkeit, den voraussichtlichen Bankwert und die nach dem Kauf verbleibende Liquidität prüfen. Ein Berater kann die Vorprüfung organisieren, dasselbe Dossier geeigneten Kreditgebern vorlegen und Ihnen helfen, einen stimmigen Finanzierungsvorbehalt festzulegen, ohne einen Zinssatz oder eine Annahme zu versprechen.

Wie zieht man ein Angebot zurück, regelt eine Anzahlung und berücksichtigt das geltende Recht?

Die Folgen des Rückzugs hängen vom Verfahrensstand ab

Um zu wissen, wie Sie ein Immobilienkaufangebot zurückziehen können, bestimmen Sie zuerst den genauen Stand des Geschäfts: versandter, aber nicht angenommener Vorschlag, erhaltene Annahme, unterzeichnete Reservation, bezahlte Anzahlung, öffentlich beurkundetes Versprechen oder Kaufvertrag. Die Folgen sind nicht gleich.

Handeln Sie unverzüglich und nachweisbar, statt lediglich «Ich widerrufe» zu schreiben. Ein unklar zurückgezogenes Immobilienkaufangebot kann einen Streit über Kosten oder Anzahlung hinterlassen. Nennen Sie die nicht erfüllte Bedingung oder den geltend gemachten Grund, verlangen Sie die Bestätigung der erneuten Vermarktung und eine schriftliche Antwort zur Anzahlung. Die Bindungswirkung eines Immobilienkaufangebots hängt vom Text, von der Form, vom Verhalten der Parteien und von den begleitenden Pflichten ab.

Wird eine Zahlung verlangt, prüfen Sie Empfänger, Verwahrer und Zweck. Eine direkte Zahlung an den Verkäufer oder eine Agentur bietet nicht dieselben Sicherheiten wie eine geregelte Hinterlegung. Die Klausel muss Rückzahlungsfälle, Rückzahlungsfrist und mögliche Abzüge festlegen. Über eine Strafe von CHF 20’000.– lässt sich vor der Überweisung leichter sprechen als nach drei Anwaltsschreiben: Immobilien haben bereits genügend Quadratmeter; eine zusätzliche Grauzone braucht es nicht.

Rechts- und politischer Stand am 24. Juli 2026

Die öffentliche Beurkundung bleibt für den Immobilienverkauf und das Verkaufsversprechen massgebend. Die Organisation des notariellen Verfahrens, bestimmte Kosten und die Dokumentenpraxis werden jedoch weiterhin vom kantonalen Recht geprägt. Ein Angebot für eine Immobilie in Genf, im Kanton Waadt, im Tessin oder in Zürich sollte daher nicht automatisch denselben Zeitplan oder dasselbe Transaktionsbudget übernehmen.

Für Personen im Ausland kann die Lex Koller je nach Wohnsitz, Staatsangehörigkeit, Bewilligung, Nutzung der Immobilie und Kanton eine kantonale Bewilligung verlangen. Der Bundesrat eröffnete eine Vernehmlassung zur Verschärfung mehrerer Bestimmungen, insbesondere für bestimmte Angehörige von Drittstaaten und für Ferienwohnungen. Betroffene Käufer sollten die Bewilligungspflicht dennoch vor der Abgabe eines Kaufangebots klären, da eine Bewilligungsbedingung den Zeitplan und die Glaubwürdigkeit des Vorschlags verändern kann.

FAQ zum Immobilienkaufangebot in der Schweiz

Wie gibt man in der Schweiz ein Immobilienkaufangebot ab?

Berechnen Sie zuerst das insgesamt gebundene Kapital, beschaffen Sie die wesentlichen Objektunterlagen und lassen Sie die Finanzierung vorprüfen. Legen Sie danach Preis, Gültigkeitsdauer, Zeitplan und Bedingungen fest. Damit Sie mit einem Immobilienkaufangebot nicht Ihre gesamten Ersparnisse gefährden, sollte der Finanzierungsvorbehalt auch das Risiko eines Bankwerts unter dem Preis abdecken.

Muss der Verkäufer ein Angebot zum ausgeschriebenen Preis annehmen?

In der Regel dient das Inserat dazu, Angebote einzuholen, und der Verkäufer kann mehrere Interessenten vergleichen. Neben dem Preis kann er den Finanzierungsnachweis, den Zeitplan und die Bedingungen berücksichtigen. Ein leicht tieferes, aber belegtes Immobilienkaufangebot kann einem höheren Vorschlag vorgezogen werden, dessen Finanzierung noch hypothetisch ist.

Welche Unterlagen sind einem Kaufangebot beizulegen?

Legen Sie nur die in dieser Verhandlungsphase erforderlichen Unterlagen bei: Identität der Käufer, geeignete Finanzierungsbestätigung oder Vorprüfung, falls nötig Eigenmittelnachweis und unterzeichneter Vorschlag. Parallel sind die objektbezogenen Unterlagen zu prüfen: Grundbuchauszug, Pläne, Baubeschrieb, Unterlagen zum Stockwerkeigentum, allfällige Mietverträge, Angaben zu Arbeiten und relevante Bewilligungen.

Welche Antwortfrist sollte dem Verkäufer gesetzt werden?

Die Frist sollte kurz genug sein, damit Ihr Vorschlag nicht unnötig offen bleibt, aber realistisch genug für einen Entscheid. Zwei bis fünf Arbeitstage können für einen einfachen Fall angemessen sein, sind jedoch keine feste Regel. Ein Nachlass, mehrere Miteigentümer oder ein institutioneller Verkäufer können mehr Zeit benötigen.

Muss mit dem Angebot eine Anzahlung geleistet werden?

Nein, das ist nicht automatisch erforderlich. Wird eine Anzahlung oder Reservationszahlung verlangt, bezahlen Sie erst, nachdem Sie Zweck, Verwahrer und Rückzahlungsbedingungen verstanden haben. Lassen Sie das Dokument von einem Notar oder Anwalt prüfen, wenn eine Strafe, Exklusivität oder ein Kaufversprechen vorgesehen ist, und stimmen Sie den Zeitplan mit Ihrem Hypothekenberater ab.

Bevor Sie Ihr Immobilienkaufangebot versenden, lassen Sie die zwei Punkte prüfen, die der Verkäufer nicht für Sie beurteilen kann: wie viel Kapital das Geschäft tatsächlich bindet und welchen Wert der Kreditgeber voraussichtlich ansetzt. Eine Tragbarkeitseinschätzung und ein Gespräch mit einem Berater machen aus einer Kaufabsicht einen finanzierbaren Vorschlag mit verständlichen Bedingungen und einem vertretbaren Zeitplan.

Haftungsausschluss: Dieser Ratgeber enthält allgemeine Informationen zum Kaufangebot, zur Reservation, zum Kaufversprechen und zur Hypothekarfinanzierung in der Schweiz. Er ist weder eine Rechtsberatung noch eine Kreditofferte oder Finanzierungsgarantie. Die Tragweite eines Dokuments hängt von seinem Wortlaut, seiner Form, den Umständen, dem Kanton, der Immobilie und dem Status des Käufers ab. Lassen Sie bindende Klauseln von einem Notar oder Anwalt prüfen und validieren Sie die Finanzierung mit einem qualifizierten Kreditgeber oder Hypothekenberater.

Konsultierte offizielle Quellen: Bundesgericht, Urteil 4A_443/2024; FINMA, Aufsichtsmitteilung 02/2025; Bundesamt für Justiz, Revision der Lex Koller

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