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Renovationskredit: Definition und Finanzierung von Arbeiten

Ein Renovationskredit bezeichnet eine Finanzierung für Arbeiten an einer bestehenden Immobilie: Innenrenovation, Dach, Heizung, Dämmung, Fenster, Anbau, Umbau oder energetische Sanierung. In der Schweiz handelt es sich dabei jedoch nicht um ein einziges, klar definiertes Bankprodukt. Je nach Umfang der Arbeiten, Immobilienwert und bestehender Hypothek kann die Finanzierung über eine Hypothekenerhöhung, einen Baukredit mit schrittweisen Auszahlungen oder eine spezielle Renovationshypothek erfolgen.

Diese Unterscheidung ist wichtig. Wer eine Küche für CHF 35’000 ersetzt, benötigt nicht zwingend dieselbe Finanzierung wie jemand, der ein Haus für CHF 300’000 umfassend umbaut. Die Bank betrachtet nicht nur die Baukosten, sondern auch die bereits bestehende Verschuldung, den Immobilienwert vor und nach der Renovation, die Tragbarkeit des Haushalts und die Art der Mittelverwendung.

Renovationskredit: eine praktische Definition für die Schweiz

In der Schweizer Praxis ist der Begriff «Renovationskredit» deshalb vor allem funktional zu verstehen: Er beschreibt den Zweck der Finanzierung, nicht zwingend deren rechtliche oder banktechnische Form. Zwei Eigentümer mit identischen Arbeiten können je nach Ausgangslage unterschiedliche Finanzierungsstrukturen erhalten.

Das Bundesamt für Energie weist darauf hin, dass ein Umbau unter anderem über eine Erhöhung der bestehenden Hypothek oder über einen Baukredit finanziert werden kann. Einige Banken bieten zusätzlich speziell vermarktete Renovations- oder Sanierungsfinanzierungen an, insbesondere wenn die Arbeiten die Energieeffizienz des Gebäudes verbessern.

Ein Renovationskredit ist daher nicht mit einem Baukredit gleichzusetzen. Ein Baukredit folgt einem konkreten Mechanismus: Die Mittel stehen auf einem mit dem Bauprojekt verbundenen Konto zur Verfügung, werden entsprechend den Rechnungen schrittweise beansprucht und später in der Regel in eine Hypothek konsolidiert. Für eine einfachere Renovation kann eine direkte Hypothekenerhöhung geeigneter sein.

Die drei wichtigsten Möglichkeiten, Renovationen zu finanzieren

1. Die bestehende Hypothek erhöhen

Bei Arbeiten an einer bereits finanzierten Immobilie kann eine Hypothekenerhöhung die einfachste Lösung sein. Die Bank beurteilt die Situation neu: Immobilienwert, Höhe der aktuellen Schuld, Renovationskosten und Tragbarkeit. Bleibt der Belehnungsgrad akzeptabel und trägt Ihr Einkommen die zusätzliche Verschuldung, kann eine neue Hypothekentranche einen Teil oder die gesamten Arbeiten finanzieren.

Diese Lösung ist besonders naheliegend, wenn die bestehende Hypothek im Verhältnis zum Immobilienwert bereits relativ tief ist. Wer seine Hypothek über mehrere Jahre amortisiert hat, kann dadurch über einen erheblichen Finanzierungsspielraum verfügen, ohne andere Vermögenswerte verkaufen zu müssen.

2. Einen Bau- oder Renovationskredit mit schrittweisen Auszahlungen nutzen

Bei einem grösseren Umbau, einem Anbau oder einem Projekt mit zahlreichen Akontozahlungen kann die Bank einen Baukredit bevorzugen. Die Rechnungen werden dann schrittweise bezahlt, und die Zinsen fallen grundsätzlich nur auf den tatsächlich beanspruchten Beträgen an. Nach Abschluss der Arbeiten wird der Kredit in eine langfristige Hypothek konsolidiert.

Diese Struktur bietet bei einem umfangreichen Projekt mehr Kontrolle, erfordert aber in der Regel auch mehr Unterlagen: Offerten, Pläne, Rechnungen, Bauprogramm und teilweise eine Bestätigung der Zahlungen durch den Architekten oder die Bauleitung.

3. Eine Renovationshypothek oder ein spezielles Energieprodukt nutzen

Einige Banken bieten Produkte speziell für Renovationen an. Dabei kann es sich um eine zusätzliche Fest- oder SARON-Hypothek handeln, teilweise mit Vorzugskonditionen für energetische Massnahmen. Die Kriterien unterscheiden sich je nach Institut: Mindest- oder Höchstbetrag, Art der Immobilie, Anteil energetischer Arbeiten, Zertifikate oder verlangte Nachweise.

Solche Produkte ersetzen die übliche Hypothekarprüfung nicht. Selbst bei einem Aktionszins prüft der Kreditgeber weiterhin, ob die gesamte Immobilienfinanzierung tragbar bleibt.

Was die Bank vor der Finanzierung prüft

Die Summe der Offerten entspricht nicht automatisch dem Betrag, den die Bank finanziert. Der Kreditgeber prüft zunächst den Belehnungswert der Immobilie und die Höhe der bestehenden Hypothek.

Die Logik lässt sich vereinfacht so darstellen: potenzieller Hypothekenspielraum = maximaler Finanzierungsbetrag auf Basis des Bankwerts – bestehende Hypothekarschuld. Dieses Ergebnis bleibt jedoch theoretisch: Die Tragbarkeit muss anschliessend auch die zusätzliche Schuld zulassen.

Die Bank prüft in der Regel insbesondere folgende Punkte:

  • die detaillierten Renovationskosten und die vorhandenen Offerten;
  • den aktuellen Immobilienwert und bei grösseren Renovationen den voraussichtlichen Wert nach Abschluss der Arbeiten;
  • die Höhe der bestehenden Hypothek und den neuen Belehnungsgrad nach der Finanzierung;
  • die Tragbarkeit, neu berechnet mit der zusätzlichen Schuld;
  • die Art der Arbeiten: Werterhalt, Verbesserung, struktureller Umbau oder energetische Sanierung;
  • die Art der Auszahlung: einmalig, in Tranchen oder gegen Vorlage von Rechnungen.

Die Tragbarkeit ist häufig der Punkt, der Eigentümer überrascht. Eine Immobilie kann als Sicherheit genügend Wert bieten, die Bank kann eine Erhöhung aber trotzdem ablehnen, wenn das Einkommen die theoretischen Kosten der gesamten Verschuldung nicht trägt.

Rechenbeispiel: Wie viel lässt sich tatsächlich finanzieren?

Nehmen wir einen Eigentümer, dessen Haus von der Bank heute mit CHF 900’000 bewertet wird. Die verbleibende Hypothek beträgt CHF 600’000 und für die Renovation sind CHF 180’000 vorgesehen.

Nach Prüfung des Projekts geht die Bank davon aus, dass das Haus nach Abschluss der Arbeiten CHF 1’000’000 wert sein könnte. Akzeptiert sie in diesem Beispiel einen maximalen Belehnungsgrad von 80 %, könnte die gesamte Hypothekarschuld theoretisch CHF 800’000 erreichen.

Der theoretische Finanzierungsspielraum wäre damit: CHF 800’000 – CHF 600’000 = CHF 200’000. Die Renovationskosten von CHF 180’000 könnten somit grundsätzlich innerhalb dieses Rahmens finanziert werden.

Nehmen wir nun an, die Bank geht davon aus, dass die Arbeiten von CHF 180’000 den Immobilienwert lediglich auf CHF 940’000 erhöhen. Bei 80 % sinkt die theoretisch mögliche Gesamtfinanzierung auf CHF 752’000. Bei einer bestehenden Schuld von CHF 600’000 verbleibt nur noch ein Spielraum von CHF 152’000. Mindestens CHF 28’000 müssten dann anderweitig finanziert werden, noch bevor eine Sicherheitsreserve oder mögliche Kostenüberschreitungen berücksichtigt werden.

Dieses Beispiel zeigt einen zentralen Punkt: CHF 1 Renovationskosten schafft nicht automatisch CHF 1 zusätzlichen Bankwert. Eine hochwertige Küche, ein Swimmingpool oder kostspielige Ausstattungen können deutlich mehr kosten als der vom Kreditgeber anerkannte Wertzuwachs.

Renovationskosten, Immobilienwert und typische Fallstricke

Renovationskosten nicht mit dem Wert nach der Sanierung verwechseln

Die Bank finanziert eine Immobiliensicherheit und nicht einfach eine Liste von Rechnungen. Notwendige Arbeiten — beispielsweise am Dach, an der Heizung oder an der Dämmung — können den Gebäudewert erhalten, ohne den Marktwert im gleichen Umfang zu erhöhen. Ein Umbau, der Wohnfläche, Funktionalität oder Energieeffizienz tatsächlich verbessert, kann bei der Bewertung dagegen stärker berücksichtigt werden.

Die Arbeiten vor dem Finanzierungsantrag beziffern lassen

Ein Dossier mit zwei oder drei konkreten Offerten ist deutlich einfacher zu finanzieren als ein Projekt, das lediglich mit «rund CHF 150’000 Renovationskosten» beschrieben wird. Bei einer umfangreichen Renovation sollte zudem eine Reserve für Unvorhergesehenes eingeplant werden: Feuchtigkeit, eine veraltete Elektroinstallation oder neue Anforderungen während des Baus können das Budget rasch erhöhen.

Energetische Sanierung: Fördergelder vor der Festlegung des Kreditbedarfs einbeziehen

Bei einer energetischen Sanierung sollte der Finanzierungsbedarf nicht nur auf Grundlage der Bruttoofferten berechnet werden. Bestimmte Massnahmen können kantonale oder eidgenössische Fördergelder erhalten. Lesen Sie dazu unseren Leitfaden zur energetischen Sanierung und beantragen Sie Förderbeiträge vor Beginn der Arbeiten, wenn das betreffende Programm dies verlangt.

Wie Fördergelder im Finanzierungsplan berücksichtigt werden, unterscheidet sich je nach Kreditgeber. Einige Banken beziehen sie in ihre Analyse ein, wenn sie ausreichend dokumentiert sind; andere verlangen, dass der Eigentümer zunächst einen Teil der Finanzierung selbst vorstreckt.

Eine Renovation kann eine vollständige Neubeurteilung des Dossiers auslösen

Eine Hypothek zu erhöhen bedeutet nicht, dem bestehenden Vertrag einfach eine zusätzliche Tranche hinzuzufügen. Die Bank kann Einkommen, Schulden, Alter, Tragbarkeit, Belehnungsgrad und Immobilienwert erneut prüfen. Eine Situation, die beim Kauf problemlos war, kann mehrere Jahre später anders beurteilt werden.

Bevor Sie umfangreiche Offerten verbindlich unterzeichnen, sollten Sie vom Kreditgeber deshalb eine erste Finanzierungsindikation auf Basis des konkreten Projekts und nicht nur des aktuellen Hauswerts einholen.

Häufige Fragen zum Renovationskredit

Was ist der Unterschied zwischen einem Renovationskredit und einem Baukredit?

Ein Renovationskredit bezeichnet allgemein eine Finanzierung für Arbeiten an einer bestehenden Immobilie und kann verschiedene Formen annehmen. Ein Baukredit ist eine konkrete Finanzierungsstruktur, bei der die Mittel in der Regel entsprechend den Rechnungen schrittweise freigegeben und nach Abschluss der Arbeiten in eine Hypothek konsolidiert werden.

Kann eine Hypothek erhöht werden, um Renovationsarbeiten zu finanzieren?

Ja. Das ist eine häufige Lösung, wenn der Immobilienwert und die Tragbarkeit eine höhere Verschuldung zulassen. Die Bank beurteilt jedoch den Belehnungsgrad, die Einkommen, die bestehende Schuld und je nach Projekt auch den voraussichtlichen Immobilienwert nach der Renovation neu.

Finanziert die Bank 100 % der Renovationskosten?

Nicht automatisch. Der Betrag hängt vom von der Bank anerkannten Belehnungswert, der bestehenden Hypothek, der Tragbarkeit und dem tatsächlichen Wertzuwachs durch die Arbeiten ab. Ein Teil des Projekts kann mit Eigenmitteln finanziert werden müssen.

Erhöhen Renovationsarbeiten den Bankwert der Immobilie immer?

Nein. Renovationskosten und Wertsteigerung sind nicht identisch. Einige Arbeiten dienen vor allem dem Werterhalt des Gebäudes, andere können den Marktwert verbessern. Der Kreditgeber bestimmt selbst, welchen Wert er nach der Renovation anerkennt.

Welche Unterlagen braucht man für einen Renovationskredit?

Bereiten Sie mindestens eine Projektbeschreibung, detaillierte Offerten, falls erforderlich Pläne, den Zeitplan der Arbeiten sowie die üblichen Finanzunterlagen für die Bank vor. Bei einer energetischen Sanierung sollten zusätzlich Nachweise über Fördergelder oder vorhandene Zertifizierungen eingereicht werden.

Zusammengefasst lautet die entscheidende Frage nicht «Wie hoch ist der Zinssatz eines Renovationskredits?», sondern zunächst: Welche Finanzierungsstruktur passt zum Projekt, welchen Wert wird die Bank nach Abschluss der Arbeiten ansetzen und welche zusätzliche Schuld kann Ihr Haushalt tragen?

Tipp Bei einem konkreten Projekt können Sie uns Ihr Renovationsprojekt zur Prüfung einreichen, damit wir die Finanzierungsmöglichkeiten anhand Ihrer bestehenden Hypothek, Ihres Renovationsbudgets und des Immobilienwerts vergleichen können.

Hinweis: Dieser Artikel erläutert die allgemeinen Grundsätze der Renovationsfinanzierung in der Schweiz. Kriterien für Belehnungsgrad, Tragbarkeit, Bewertung nach den Arbeiten, Auszahlungen und Fördergelder unterscheiden sich je nach Kreditgeber, Kanton und Projekt. Lassen Sie die Finanzierung prüfen, bevor Sie grössere verbindliche Verpflichtungen gegenüber Unternehmen eingehen.

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