Ihre Hypothek erneuern: rechtzeitig planen und vergleichen

Hypothekenerneuerung: Timing und frühzeitige Planung sind entscheidend

In der Schweiz ist die Erneuerung der Hypothek ein entscheidender Moment für Ihre Finanzen. Je näher der Fälligkeitstermin rückt, desto mehr zählt jeder Monat: Wenn Sie bis zur letzten Minute warten, kann dies dazu führen, dass Sie weniger vorteilhafte Konditionen akzeptieren, hohe Vorfälligkeitsentschädigungen bezahlen oder gute Marktchancen verpassen. Umgekehrt ermöglicht es vorausschauende Planung und die Begleitung durch einen unabhängigen Hypothekarvermittler oft, schneller mehrere Offerten von Kreditgebern zu erhalten und insgesamt bessere Konditionen auszuhandeln.

Im Folgenden erklären wir Ihnen, wie Sie Ihre Hypothek strukturiert erneuern können: einzuhaltender Zeitplan, mögliche Optionen (eine Hypothek verlängern, die Hypothek ersetzen, eine Hypothek refinanzieren, eine Hypothek übernehmen), Auswirkungen der neuen regulatorischen Vorgaben sowie konkrete Zahlenbeispiele für eine Liegenschaft von CHF 800’000.–.

Hypothekenerneuerung in der Schweiz: warum das Timing wirklich zählt

Ein Zinsmarkt in ständiger Bewegung

Seit 2022 hat die Schweiz eine Phase steigender und anschliessend schrittweise sinkender Leitzinsen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) erlebt. Seit dem 20. Juni 2025 liegt der SNB-Leitzins bei 0,00%. Die Ende 2025 veröffentlichten Prognosen deuten darauf hin, dass dieses Niveau mindestens bis Ende 2026 beibehalten werden könnte, vorbehaltlich der Entwicklung von Inflation und Konjunktur. Für Eigentümerinnen und Eigentümer bedeutet dies ein Zinsumfeld, das zwar moderat bleibt, aber rasch auf Veränderungen im wirtschaftlichen oder geopolitischen Umfeld reagieren kann.

In einem solchen Umfeld beeinflusst der Zeitpunkt, den Sie für die Verhandlung Ihrer Hypothekenerneuerung wählen, direkt die Gesamtkosten Ihrer Verschuldung. Wenn Sie mehrere Monate oder Jahre vor Fälligkeit erneuern, können Sie sich einen attraktiven festen Zinssatz sichern, während das Aufschieben der Entscheidung Sie einem möglichen Zinsanstieg oder einer Verringerung des Angebots bestimmter Kreditgeber aussetzen kann.

Konkrete Risiken einer späten Erneuerung

Viele Kreditnehmende warten auf das Schreiben ihrer Bank wenige Wochen vor Fälligkeit, um sich um die Erneuerung der Hypothek zu kümmern. In der Schweiz kann dieser Ansatz mehrere Probleme mit sich bringen:

  • Weniger Verhandlungsspielraum: Wenn der Fälligkeitstermin sehr nahe ist, verliert die Drohung, die Bank zu wechseln, an Gewicht, weil die Frist zur Einrichtung einer alternativen Finanzierung kurz ist.
  • Mögliche Ausstiegsentschädigungen: Bei der vorzeitigen Auflösung einer Festhypothek oder einem Bankenwechsel ausserhalb der vertraglich vorgesehenen Frist können Vorfälligkeitsentschädigungen anfallen.
  • Stress und übereilte Entscheidungen: Eine zu knappe Frist begrenzt die Zeit, um Offerten zu vergleichen, die kantonale Steuerbelastung zu analysieren sowie ein Renovationsprojekt oder eine berufliche Veränderung zu berücksichtigen.

Umgekehrt ermöglicht frühzeitige Planung, die Erneuerung des Hypothekarkredits als strategisches Projekt zu betrachten und nicht als blosse administrative Formalität.

Vorausschauend planen: 12 bis 24 Monate vor Fälligkeit

Fachspezifische Ratgeber und zahlreiche Schweizer Banken empfehlen, die Überlegungen zwischen 12 und 24 Monaten vor Fälligkeit der Hypothek aufzunehmen. Dieser Zeitraum bietet mehrere Vorteile:

  • Die Zinsentwicklung und die Bankmargen über mehrere Quartale beobachten.
  • Ihre Situation in Ruhe beurteilen (Einkommen, Pensionierung, Nachlass, möglicher Verkauf oder teilweise Vermietung der Liegenschaft usw.).
  • Verschiedene Szenarien durchspielen: eine Hypothek unverändert verlängern, den Betrag reduzieren, eine Hypothek refinanzieren, indem Sie das Modell (fest, variabel, kombiniert) oder den Kreditgeber wechseln.

Ein professioneller Hypothekarvermittler kann diesen Prozess strukturieren und Ihnen einen zahlenbasierten Vergleich mehrerer Institute vorlegen, wobei er die kantonale Steuerbelastung und die Nebenkosten berücksichtigt.

Die wichtigsten Begriffe der Hypothekenerneuerung verstehen

Erneuerung, Verlängerung, Ersatz, Refinanzierung

Im allgemeinen Sprachgebrauch bezeichnen mehrere Ausdrücke teilweise unterschiedliche Sachverhalte. Es ist wichtig, diese Begriffe von Anfang an zu klären:

  • Erneuerung der Hypothek oder Hypothekenerneuerung: Vorgang, bei dem ein neuer Hypothekarvertrag abgeschlossen wird, wenn die Hypothek fällig wird, entweder bei derselben Bank oder bei einer anderen.
  • Verlängern einer Hypothek: Erneuerung des Vertrags bei demselben Institut, grundsätzlich mit demselben Betrag, aber mit neuen Konditionen (Zinssatz, Laufzeit, Zinsmodell).
  • Ersetzen der Hypothek: Beendigung des bestehenden Vertrags und Ersatz durch einen neuen Vertrag, manchmal bei einer anderen Bank. Dieser Vorgang kann zu Vorfälligkeitsentschädigungen führen, wenn er vor Fälligkeit erfolgt.
  • Refinanzierung der Hypothek oder eine Hypothek refinanzieren: Sammelbegriff für die Umstrukturierung der Schuld (z. B. durch Zusammenlegung mehrerer Tranchen, Änderung des Zinsmodells oder des Kreditgebers).
  • Übernahme der Hypothek: Übertragung einer bestehenden Hypothek auf eine neue Erwerberin oder einen neuen Erwerber bzw. eine neue Bank, häufig im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Liegenschaft oder einem Bankenwechsel.

In allen Fällen bleibt die Erneuerung eines Hypothekarkredits durch das schweizerische Grundpfandrecht und durch die von der FINMA anerkannte Selbstregulierung eingerahmt, die insbesondere Mindestanforderungen an Eigenmittel (in der Regel mindestens 20% des Kaufpreises) und Amortisation festlegen.

Rechtlicher und regulatorischer Rahmen in der Schweiz

Die Hypothekarfinanzierung erfolgt in einem spezifischen rechtlichen und aufsichtsrechtlichen Umfeld:

  • Schweizerisches Zivilgesetzbuch: regelt das Grundpfandrecht, die Hypothek und die Schuldbriefhypothek (Art. 793 und 842 ZGB insbesondere), die der Bank als Sicherheit auf der verpfändeten Liegenschaft dienen.
  • Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG): Seit dem 1. Januar 2020 in Kraft, soll es die Kundinnen und Kunden von Finanzdienstleistern schützen, indem es Informations-, Dokumentations- und Transparenzpflichten auferlegt.
  • Selbstregulierung des Bankensektors: Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) hat Richtlinien zu den Mindestanforderungen für Hypothekarfinanzierungen (Eigenmittel und Amortisation) erlassen. Die FINMA hat diese Richtlinien ab dem 1. Januar 2025 als Mindeststandard anerkannt. Die Banken sind frei, strengere Kriterien anzuwenden.

Diese Regeln wirken sich direkt auf die Erneuerung Ihres Hypothekarkredits aus: Selbst wenn Sie bereits Eigentümer sind, kann die Bank bei einer wesentlichen Änderung Ihrer Situation Ihre finanzielle Tragbarkeit, Ihre Eigenmittel und die Qualität der Liegenschaft neu beurteilen.

Eigenmittelanforderungen und finanzielle Tragbarkeit

Für eine selbstbewohnte Liegenschaft verlangt die Marktpraxis, gestützt auf die Standards der SBVg, in der Regel mindestens 20% Eigenmittel, wobei ein Teil aus «hartem» Sparvermögen stammen muss (Liquidität, Ersparnisse, Säule 3a). Die maximale Finanzierung liegt somit bei rund 80% des Objektwerts. Bei Renditeobjekten oder Zweitwohnungen ist der verlangte Eigenmittelanteil oft höher.

Bei einer Erneuerung, insbesondere wenn Sie die Hypothek ersetzen oder eine Hypothek refinanzieren möchten, prüft die Bank auch Ihre finanzielle Tragbarkeit: Die theoretischen Kosten (Zinsen zu einem Stresstestzinssatz, Amortisation und geschätzter Unterhalt) dürfen in der Regel etwa ein Drittel Ihres Bruttoeinkommens nicht übersteigen.

Wann sollte man seine Hypothek in der Schweiz erneuern?

Empfohlener Zeitplan

Bei der Vorbereitung der Erneuerung lassen sich mehrere Phasen unterscheiden:

  • 24 bis 18 Monate vor Fälligkeit: erste Analyse Ihrer Situation (Lebenspläne, Einkommen, Pensionierung, möglicher Verkauf oder Umbau der Liegenschaft). Informationsbeschaffung zu Zinsmodellen (fest, variabel, variabel) und zur kantonalen Steuerbelastung.
  • 18 bis 12 Monate vorher: Kontaktaufnahme mit einem Hypothekarvermittler und/oder mehreren Instituten. Simulation von Szenarien, Ermittlung der Banken, die bereits jetzt bereit sind, einen Zinssatz im Voraus festzulegen.
  • 12 bis 6 Monate vorher: aktive Verhandlung der Konditionen. Vergleich zwischen der Verlängerung der Hypothek bei Ihrer aktuellen Bank und dem Wechsel des Kreditgebers über eine Hypothekenübernahme.
  • 6 Monate bis zur Fälligkeit: Finalisierung der Entscheidungen, Zusammenstellung der Unterlagen, Abschluss der Verträge. Diese Frist ermöglicht es, allfällige administrative oder juristische Verzögerungen zu absorbieren.

Je früher Sie beginnen, desto eher können Sie die Hypothekenerneuerung als Hebel zur finanziellen Optimierung und nicht als Notfall behandeln.

Zeitplan für die Hypothekenerneuerung in der Schweiz

Rolle des Vermittlers beim Management des Timings

Ein professioneller Hypothekarvermittler kennt die internen Richtlinien zahlreicher Banken, Versicherungen und Pensionskassen. Er weiss:

  • Welche Institute bereit sind, einen Zinssatz bereits 24 oder 36 Monate vor Fälligkeit festzulegen.
  • Unter welchen Bedingungen eine Hypothekenübernahme interessant ist (zum Beispiel, um bei einem Verkauf oder einer Refinanzierung einen historisch tiefen Zinssatz auf einem Teil der Schuld zu erhalten).
  • Wie man allfällige Vorfälligkeitsentschädigungen verhandelt, wenn Sie die Hypothek vor Fälligkeit ersetzen möchten.

Sein Einsatz erhöht die Wahrscheinlichkeit, innert kurzer Frist mehrere Offerten parallel zu erhalten, ohne dass Sie selbst jeden Kontakt und jede Nachfassaktion mit den Kreditgebern organisieren müssen.

Hypothek verlängern oder ersetzen: Welche Optionen gibt es?

Einfache Verlängerung bei der gleichen Bank

Die direkteste Lösung besteht darin, die Hypothek bei Ihrem bisherigen Institut zu verlängern. Die Vorteile:

  • Begrenzter administrativer Aufwand.
  • Keine neuen Kosten für den Schuldbrief, wenn der Betrag unverändert bleibt.
  • Zeitersparnis, wenn die Geschäftsbeziehung langjährig ist und Ihr Dossier gut bekannt ist.

Im Gegenzug kann es vorkommen, dass Ihre Bank nicht die attraktivsten Konditionen am Markt anbietet. Ohne externen Vergleich ist es schwierig einzuschätzen, wie gross die Differenz zwischen dem internen Angebot und dem ist, was andere Kreditgeber Ihnen gewähren würden.

Die Hypothek durch einen besser passenden Vertrag ersetzen

Die Hypothek zu ersetzen bedeutet, den bestehenden Vertrag (bei Fälligkeit oder vorzeitig) zu kündigen und einen neuen abzuschliessen – bei demselben Kreditgeber oder bei einem anderen. Diese Option ist sinnvoll, wenn:

  • sich Ihre Bedürfnisse verändert haben (zum Beispiel höheres Einkommen, geplante Renovationen, Übergang in den Ruhestand).
  • Sie von einem Festzinssatz zu einem variablen Zinssatz (SARON) oder umgekehrt wechseln möchten.
  • Sie die Laufzeit der Tranchen an Ihre Ziele anpassen möchten (schnellere Rückzahlung, Synchronisation mit einer Säule-3a-Fälligkeit usw.).

Ein Hypothekarvermittler kann die Auswirkungen dieser Anpassungen auf Ihr Jahresbudget und Ihre Steuerbelastung simulieren und mehrere Varianten der Hypothekenerneuerung miteinander vergleichen.

Bankwechsel: Refinanzierung und Hypothekenübernahme

Eine Hypothekarrefinanzierung mit Bankwechsel erfordert eine neue Kreditprüfung sowie die Errichtung einer neuen Grundpfandverschreibung oder die Abtretung des bestehenden Schuldbriefs. Je nach Kanton fallen dafür Gebühren für das Grundbuch und den Notar an. In gewissen Fällen ist eine einfache Hypothekenübernahme möglich, bei der der bestehende Vertrag (oder ein Teil davon) zu neu verhandelten Konditionen von der neuen Bank übernommen wird.

Dieser Schritt kann sehr interessant sein, wenn Ihre aktuelle Bank nicht wettbewerbsfähig ist oder wenn ein anderes Institut Ihr Profil besser bewertet (stabile Einkommen, geringe Gesamtverschuldung, hoher Immobilienwert usw.).

Kosten der Hypothekenerneuerung

Grössenordnung der Erwerbskosten

Beim Erwerb einer Liegenschaft oder bei einem Bankwechsel, der eine neue Grundpfandverschreibung erfordert, müssen Sie die Erwerbskosten (Handänderungssteuer, Grundbuchgebühren, Gebühren für den Schuldbrief, Notarkosten) berücksichtigen. In der Schweiz machen diese Kosten häufig zwischen 3% und 4% des Kaufpreises aus, variieren jedoch stark von Kanton zu Kanton.

Zur Veranschaulichung:

  • Kanton Waadt: Handänderungssteuer bis zu 3,3% des Verkaufspreises, zuzüglich Notariats- und Eintragungskosten.
  • Kanton Genf: Handänderungssteuer von 3% des Verkaufspreises, mit Gesamtkosten (Registergebühren, Grundbuch, Notar) oft zwischen 3% und 5% des Immobilienpreises.
  • Kantone mit reduzierten oder ohne Handänderungssteuern: Einige Kantone (zum Beispiel Schwyz) erheben bei gewöhnlichen Transaktionen keine Handänderungssteuer, was die Erwerbskosten senkt.

Diese kantonalen Unterschiede erklären, warum Sie bei einer Hypothekenerneuerung mit Refinanzierung und Bankwechsel die einmaligen Kosten unbedingt in Ihren Gesamtvergleich einbeziehen sollten.

Wann die Erwerbskosten die Entscheidung beeinflussen

Wenn Sie einen Hypothekenersatz mit Wechsel des Kreditgebers in Betracht ziehen, muss die Zinsersparnis den Notariats- und Registergebühren sowie den Kosten im Zusammenhang mit dem Schuldbrief gegenübergestellt werden. In einigen Kantonen mit hoher Steuerbelastung kann es sinnvoller sein, die Hypothek bei der bestehenden Bank zu verlängern – insbesondere bei kleineren Beträgen oder kurzen Laufzeiten. Ein Vermittler hilft Ihnen, diesen Punkt objektiv zu berechnen.

Zahlenbeispiele: Hypothekenerneuerung für eine Liegenschaft von CHF 800’000.–

Die folgenden Beispiele sind rein illustrativ. Sie basieren auf einer Wohnliegenschaft in der Schweiz mit einem Wert von CHF 800’000.–, ohne Amortisation, mit einem indikativem Hypothekarzinssatz von 2% pro Jahr und Erwerbskosten von 3% des Preises (Durchschnittswert für mehrere Kantone). In der Praxis können die Beträge je nach Kanton, Kreditgeber, Verhandlung und steuerlicher Situation abweichen.

Szenario 1: 20% Eigenmittel (übliche Mindestanforderung)

Kaufpreis der LiegenschaftEigenmittelHypothekarsummeErwerbskosten (Notar, Handänderung usw.)Jährliche Schuldzinsen (Satz 2%)Jährliche Unterhaltskosten (1% des Preises)
CHF 800’000.–20% (CHF 160’000.–)CHF 640’000.–Rund CHF 24’000.–CHF 12’800.–CHF 8’000.–

In diesem Szenario nutzen Sie die Fremdfinanzierung voll aus (80%). Diese Konstellation ist in der Schweiz sehr häufig. Bei der Erneuerung der Hypothek prüft die Bank, ob Ihre finanzielle Situation diese theoretischen Kosten weiterhin trägt – auch unter Annahme eines Stresszinses, der über dem aktuellen Satz liegt.

Szenario 2: 30% Eigenmittel

Kaufpreis der LiegenschaftEigenmittelHypothekarsummeErwerbskosten (Notar, Handänderung usw.)Jährliche Schuldzinsen (Satz 2%)Jährliche Unterhaltskosten (1% des Preises)
CHF 800’000.–30% (CHF 240’000.–)CHF 560’000.–Rund CHF 24’000.–CHF 11’200.–CHF 8’000.–

Mit 30% Eigenmitteln ist die Hypothekarschuld tiefer. Bei der Erneuerung der Hypothek können gewisse Banken Kundinnen und Kunden mit einem tieferen Belehnungsgrad bessere Konditionen anbieten, da das Ausfallrisiko geringer ist.

Szenario 3: 40% Eigenmittel

Kaufpreis der LiegenschaftEigenmittelHypothekarsummeErwerbskosten (Notar, Handänderung usw.)Jährliche Schuldzinsen (Satz 2%)Jährliche Unterhaltskosten (1% des Preises)
CHF 800’000.–40% (CHF 320’000.–)CHF 480’000.–Rund CHF 24’000.–CHF 9’600.–CHF 8’000.–

Mit 40% Eigenmitteln sinkt die Zinsbelastung deutlich. Bei der Erneuerung der Hypothek stärkt dieses Eigenkapitalniveau Ihre Verhandlungsposition und kann tiefere Margen oder flexiblere Bedingungen ermöglichen (z. B. hinsichtlich Laufzeit oder Möglichkeiten des indirekten Amortisationsmodells).

Wichtig: Die oben genannten Beträge sind Schätzwerte. Sie stellen weder ein Angebot noch eine Empfehlung oder Zinsgarantie dar. Die effektiven Werte hängen von den Kantonen, Ihrem Risikoprofil, den Finanzinstituten und den Marktbedingungen im Zeitpunkt der Erneuerung ab.

Warum Sie sich von einem Hypothekarvermittler begleiten lassen sollten

Zugang zu mehreren Kreditgebern und Zeitgewinn

Der Hauptvorteil eines professionellen Hypothekarvermittlers besteht darin, dass er Ihnen über eine einzige Ansprechperson Zugang zu einem breiten Netzwerk von Banken, Versicherungen und Pensionskassen verschafft. Das ermöglicht es:

  • rasch mehrere Konkurrenzangebote für Ihre Hypothekenerneuerung zu erhalten.
  • Zeit bei der Zusammenstellung der Unterlagen, der Dossieraufbereitung und den technischen Gesprächen zu sparen.
  • von einer unabhängigen Expertise bei der Wahl zwischen Verlängerung, Ersatz oder Refinanzierung zu profitieren.

Für Sie bedeutet dies weniger administrativen Aufwand und einen klareren Überblick über die verfügbaren Optionen – was besonders wertvoll ist, wenn der Fälligkeitstermin näher rückt.

Optimierung der Konditionen und der Schuldenstruktur

Ein professioneller Vermittler begnügt sich nicht damit, nur einen Zinssatz zu verhandeln. Er kann Ihnen helfen:

  • zwischen einem Modell mit Festzins, SARON oder einer Mischlösung (kombinierte Hypothek) zu wählen.
  • die Tranchen so zu staffeln, dass sich das Zinsänderungsrisiko auf mehrere Fälligkeiten verteilt.
  • direkte und indirekte Amortisation je nach Steuersituation und geplantem Rentenalter zu kombinieren.

Im Rahmen einer Hypothekenerneuerung kann diese strukturelle Optimierung über die gesamte Laufzeit hinweg erhebliche Einsparungen bringen – über den reinen Nominalzins hinaus.

Begleitung in einem anspruchsvolleren regulatorischen Umfeld

Mit dem Inkrafttreten der neuen Richtlinien für Hypothekarfinanzierungen ab 2025 wenden die Institute zunehmend differenzierte Kriterien an. Ein Vermittler hilft Ihnen dabei:

  • die Anforderungen an Eigenmittel und Amortisation zu verstehen, die auf Ihren Fall anwendbar sind.
  • von Anfang an ein vollständiges Dossier vorzubereiten, um Rückfragen und zusätzliche Verzögerungen zu vermeiden.
  • die Kreditgeber zu identifizieren, deren interne Richtlinien zu Ihrem Profil passen (Selbständigerwerbende, Angestellte, Rentnerinnen und Rentner, Investorinnen und Investoren usw.).

Seine Begleitung ist besonders wertvoll, wenn Sie im Rahmen der Erneuerung eine Hypothek mit Bankwechsel refinanzieren oder gleichzeitig ein Renovations- oder Anlageprojekt im Mietbereich realisieren möchten.

Erneuerung Ihrer Hypothek: möglichst rasch beruhigt sein

Häufige Fehler beim Erneuern der Hypothek vermeiden

Auf den Brief der Bank warten, bevor man aktiv wird

Der erste Fehler besteht darin, die Erneuerung der Hypothek als blosse Formalität zu betrachten. Wenn Sie erst mit den Schritten beginnen, sobald Sie den Vorschlag Ihrer Bank erhalten, riskieren Sie, nicht genug Zeit zu haben, um Konkurrenzangebote einzuholen oder die Struktur Ihrer Finanzierung anzupassen.

Sich nur auf den Nominalzins konzentrieren

Ein leicht tieferer Zins bedeutet nicht unbedingt tiefere Gesamtkosten. Es gilt, Folgendes zu berücksichtigen:

  • Einmalige Kosten (Notar, Grundbuch, Schuldbrief) bei einem Bankenwechsel.
  • Mögliche Vorfälligkeitsentschädigungen, wenn Sie eine Festhypothek vor dem Ende der Laufzeit auflösen.
  • Amortisationsbedingungen und Flexibilität bei einer teilweisen vorzeitigen Rückzahlung.

Die kantonale Steuerbelastung ausblenden

Die Abzugsfähigkeit der Hypothekarzinsen, der Eigenmietwert und die Handänderungssteuern werden auf kantonaler Ebene festgelegt. Die gleiche Entscheidung zur Hypothekenerneuerung kann in Genf, Waadt oder Zürich unterschiedliche steuerliche Auswirkungen haben. Eine Gesamtbetrachtung ermöglicht es, diese Effekte zu quantifizieren.

Die Strategie nicht an die eigene Lebenssituation anpassen

Ein Paar kurz vor der Pensionierung, eine selbständig erwerbende Person mit schwankenden Einkommen oder eine Immobilieninvestorin haben nicht die gleichen Bedürfnisse. Die Erneuerung der Hypothek ist eine gute Gelegenheit, Laufzeit, Zinsmodell und Höhe der Hypothek mit Ihren Projekten in Einklang zu bringen (Ruhestand, Ausbildung der Kinder, Nachlassplanung, teilweiser Verkauf usw.).

Ohne langfristige Perspektive entscheiden

Es ist zudem riskant, eine Entscheidung ausschliesslich aufgrund der aktuellen Zinssituation zu treffen, ohne zu prüfen, wie sich Ihre Tragbarkeit bei einem künftigen Zinsanstieg entwickeln würde. Die von den Banken verwendeten Stresstests (Stresszinssatz) sind ein guter Referenzpunkt, um vorsichtig zu bleiben.

Häufige Fragen zur Hypothekenerneuerung (FAQ)

Wie lange vor dem Fälligkeitstermin sollte ich mit der Vorbereitung der Erneuerung beginnen?

Es wird empfohlen, die Analyse zwischen 12 und 24 Monaten vor dem Fälligkeitstermin zu starten. So bleibt genügend Zeit, die verschiedenen Optionen (Verlängerung, Ersatz der Hypothek, Hypothekarrefinanzierung mit Bankenwechsel) zu prüfen und die Konditionen mit mehreren Instituten zu verhandeln – idealerweise mit Unterstützung eines Vermittlers.

Kann ich beim Erneuern der Hypothek die Bank wechseln?

Ja. Sie können bei anderen Instituten Offerten einholen und sich entscheiden, Ihre Finanzierung im Rahmen einer Hypothekenübernahme oder einer vollständigen Refinanzierung zu übertragen. Dabei müssen Sie jedoch die einmaligen Kosten im Zusammenhang mit der Schuldbriefhypothek, den Eintragungsgebühren und gegebenenfalls den Handänderungssteuern sowie die im aktuellen Vertrag vorgesehenen Kündigungsfristen berücksichtigen.

Kann ich den Hypothekarbetrag beim Erneuern reduzieren?

In den meisten Fällen können Sie den Betrag Ihrer Schuld verringern, indem Sie zum Zeitpunkt der Erneuerung eine zusätzliche Amortisation leisten. Dies reduziert Ihre zukünftigen Zinskosten, doch Sie sollten die steuerlichen Auswirkungen (weniger abzugsfähige Aufwendungen) prüfen und sicherstellen, dass Sie eine ausreichende Liquiditätsreserve behalten.

Festhypothek oder SARON-Hypothek: Was ist beim Erneuern vorteilhafter?

Die Wahl hängt von Ihrer Risikobereitschaft, Ihrer geplanten Haltedauer der Liegenschaft und Ihrem Budget ab. Eine Festhypothek bietet stabile Belastungen, während eine SARON-Hypothek der Entwicklung der Geldmarktzinsen folgt. Beide Modelle können auch kombiniert werden. Ein Vermittler kann Ihnen helfen, die ideale Aufteilung zwischen den beiden Varianten in Abhängigkeit von Ihrem Profil zu bestimmen.

Verursacht ein Hypothekarvermittler für mich Kosten?

Je nach Modell wird der Vermittler durch die Partnerbank, durch Honorare zu Lasten der Kundschaft oder durch eine Kombination beider Varianten entschädigt. Wichtig ist, dass die Vergütungsstruktur transparent ist und von Anfang an erläutert wird. In vielen Fällen kompensieren der über die Laufzeit erzielte Vorteil und die Qualität der Begleitung die Kosten des Services deutlich.

Was ist jetzt zu tun?

In der Schweiz sollte die Erneuerung einer Hypothek nie überstürzt erfolgen. Es handelt sich um einen idealen Zeitpunkt, um:

  • Ihre Schuldenstruktur zu überprüfen und an Ihre Projekte anzupassen.
  • Ihre Zinsbelastung unter Einhaltung der aufsichtsrechtlichen und steuerlichen Vorgaben zu optimieren.
  • mehrere Institute miteinander zu vergleichen, um Konditionen zu erhalten, die zu Ihrem Profil passen.

Wenn Sie 12 bis 24 Monate vor dem Fälligkeitstermin mit dem Prozess beginnen und mit einem Vermittler in Ihrer Region zusammenarbeiten, steigen Ihre Chancen deutlich, diese Erneuerung in eine echte finanzielle Chance zu verwandeln. Sie können eine umfassende Analyse Ihrer Situation (Einkommen, Vermögen, Steuern, Projekte) vornehmen und Offerten mehrerer Institute einholen. Ein persönliches Gespräch ermöglicht es Ihnen, Ihre Optionen zu klären und sich mit gutem Gefühl für die beste Strategie für Ihr Immobilienvermögen zu entscheiden.

Bevor Sie eine Entscheidung zur Hypothekenerneuerung, zu einer Refinanzierung oder zu einer Hypothekenübernahme treffen, ist es ratsam, qualifizierte Fachpersonen (Bank, Vermittler, Finanzberater, Notar, Steuerspezialist) zu konsultieren und Ihre persönliche Situation, Ihr Risikoprofil und das kantonale Steuerumfeld zu berücksichtigen. Massgebend sind einzig die schriftlichen Angebote und Bedingungen der Finanzinstitute.

Disclaimer: Dieser Artikel dient ausschliesslich Informationszwecken und stützt sich auf den Stand des Marktes, des rechtlichen Rahmens und der banküblichen Praxis. Er stellt weder eine Rechts- noch eine Steuerberatung noch eine persönliche Empfehlung in Finanzierungsfragen dar. Die genannten Beispiele, Zinssätze, Zinsbeträge, Gebührenniveaus und Szenarien sind indikativ und können deutlich von den Konditionen abweichen, die Ihnen von einem Finanzinstitut angeboten würden.

Autor : Jean
Hypothekenexperte
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