Wie funktioniert die Handänderungssteuer im Wallis?
- Wie funktionieren die Handänderungssteuern im Wallis?
- Wie viel kosten die Handänderungssteuern im Wallis wirklich?
- Wann und wie werden die Handänderungssteuern bezahlt?
- Handänderungssteuer, Notariatskosten, Grundbuch: Wie bringt man nicht alles durcheinander?
- Handänderungssteuer und Immobiliengewinne: der Zusammenhang, den man kennen sollte
Sie sind dabei, im Wallis eine Immobilie zu kaufen, und möchten mehr über die Handänderungssteuer dieses Kantons erfahren? Dieser Prozentsatz, der beim Eigentumsübergang erhoben wird, variiert je nach Gemeinde und Art der Transaktion.
In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wie diese Steuer berechnet wird, wer sie bezahlt und welche Unterschiede es zwischen den Gemeinden gibt.
Wie funktionieren die Handänderungssteuern im Wallis?
Diese Abgabe, die mit dem Eigentumsübergang der Immobilie verbunden ist, wird bei jedem Eigentümerwechsel erhoben und vom Kanton sowie von der Gemeinde eingezogen. Der Mechanismus ist zwar einfach, doch der genaue Betrag kann je nach Ort, an dem Sie kaufen, leicht variieren.
Eine Walliser Besonderheit: Der Satz hängt von der Gemeinde ab
Der Kanton setzt zwar den Rahmen, doch jede Gemeinde ist frei, ihren eigenen Prozentsatz anzuwenden. Deshalb können zwei Immobilien, die zum gleichen Preis verkauft werden, je nach Lage nicht genau gleich hohe Handänderungssteuern auslösen.
Die Berechnungsgrundlage: Kaufpreis oder Steuerwert
In den meisten Fällen wird die Handänderungssteuer auf dem im Kaufvertrag angegebenen Kaufpreis berechnet, es gibt jedoch eine Ausnahme. Weicht der Verkaufspreis zu stark vom Steuerwert ab, können die Behörden nämlich auf Letzteren abstellen, um eine künstliche Unterbewertung zu vermeiden. Dieser Fall ist zwar selten, tritt aber in bestimmten Konstellationen auf, insbesondere bei innerfamiliären Verkäufen oder Transaktionen deutlich unter dem Marktwert.
Um diesen Punkt zu klären, empfehlen wir Ihnen, Ihren Notar zu konsultieren.
Wer bezahlt die Handänderungssteuern?
Auch wenn dies gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben ist, bezahlt in der Praxis fast immer der Käufer die Handänderungssteuern. Wenn Sie von dieser Übung abweichen möchten, muss dies deshalb ausdrücklich und schriftlich im Kaufvertrag festgehalten werden.
Wie viel kosten die Handänderungssteuern im Wallis wirklich?
Wir wissen, dass es ohne Zahlen schwierig ist, sich ein Bild zu machen. Die Handänderungssteuern lassen sich relativ einfach abschätzen, sobald man die Grössenordnung im Kanton und die Spannweite zwischen den Gemeinden kennt.
Im Wallis liegen die Handänderungssteuern im Allgemeinen zwischen 1 % und 1,5 % des Kaufpreises. Bedenken Sie jedoch, dass die Gemeinden frei sind, den Mindestansatz anzuwenden oder im Gegenteil darüber hinauszugehen.
Nehmen wir an, Sie erwerben eine Immobilie für 500’000 CHF:
- wenn die Handänderungssteuer auf 1 % des Verkaufspreises festgelegt ist, entspricht dies 5’000 CHF,
- 1,3 % des Verkaufspreises entsprechen 6’500 CHF,
- und 1,5 % des Verkaufspreises bedeuten Kosten von 7’500 CHF.
Wann und wie werden die Handänderungssteuern bezahlt?
Wie erwähnt, fallen die Handänderungssteuern zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs an, also kurz bevor der Käufer offiziell im Grundbuch eingetragen wird.
Der Notar zieht den Betrag ein
Sie bezahlen nicht direkt an die Gemeinde oder den Kanton. Ihr Notar sammelt alle Beträge ein, die für den Abschluss der Transaktion notwendig sind, darunter:
- die Handänderungssteuern,
- die Grundbuchgebühren,
- die Notariatsgebühren.
Sobald alles beglichen ist, veranlasst der Notar die Eintragung der Handänderung im Grundbuch und Sie sind endgültig Eigentümer Ihrer Immobilie. Dann können Sie sich endlich in Ihrem neuen Zuhause einrichten und sich alles vorstellen, was Sie sich wünschen!
Handänderungssteuer, Notariatskosten, Grundbuch: Wie bringt man das nicht alles durcheinander?
Oft wirft man all diese Kosten in einen Topf, obwohl sie weder die gleiche Funktion noch die gleiche Logik haben.
Sie zu unterscheiden hilft Ihnen, besser zu verstehen, wohin Ihr Geld fliesst und vor allem, was von Gemeinde zu Gemeinde variiert – und was unverändert bleibt.
Die Handänderungssteuer: die Abgabe beim Eigentümerwechsel
Dies ist der Teil, der von der Gemeinde abhängt. Er entspricht einem Prozentsatz des Kaufpreises, und genau dieser Betrag variiert von Ort zu Ort, teilweise spürbar – selbst bei vergleichbaren Objekten.
Die Notariatsgebühren: die Dienstleistung
Der Notar erhebt keine Steuer, sondern Honorar für seine Arbeit:
- Vorbereitung der Urkunde,
- rechtliche Abklärungen,
- Koordination der Zahlungen,
- Eintrag im Grundbuch.
Im Wallis liegen diese Honorare in der Regel zwischen 0,5 % und 0,7 % des Kaufpreises und sind relativ stabil, unabhängig von der Gemeinde.
Das Grundbuch: der offizielle Eintrag
Letzter Posten: die Grundbuchgebühren. Dabei handelt es sich um eine Verwaltungsgebühr, die sich etwa auf 0,2 % des Kaufpreises beläuft. Sie hängt nicht von der Gemeinde ab, sondern vom offiziellen Tarif des Kantons.
Ein Beispiel zur Veranschaulichung
Für eine Wohnung, die für 500’000 CHF gekauft wird, können sich die Kosten zum Beispiel wie folgt darstellen:
- Handänderungssteuer (1,5 %): 7’500 CHF
- Notar (0,7 %): 3’500 CHF
- Grundbuch (0,2 %): 1’000 CHF
Bitte beachten Sie, dass diese Beträge lediglich Richtwerte sind und nicht als Referenzgrössen verwendet werden dürfen.
Handänderungssteuer und Immobiliengewinne: der Zusammenhang, den man kennen sollte
Die Handänderungssteuer fällt beim Kauf an, während die Grundstückgewinnsteuer erst beim Wiederverkauf ins Spiel kommt. Es handelt sich also um zwei völlig unterschiedliche Zeitpunkte, die Ihre Steuerbelastung beim Verkauf dennoch spürbar beeinflussen können.
Die Handänderungssteuer gehört zu den abzugsfähigen Kosten
Wenn Sie eine Immobilie mit Gewinn weiterverkaufen, erlaubt Ihnen der Kanton Wallis, gewisse Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb abzuziehen. Die Handänderungssteuern gehören dazu, ebenso wie:
- die Notariatskosten,
- die Grundbuchgebühren,
- nachweisbare Renovationsarbeiten,
- und die Maklerprovisionen.
Mit anderen Worten: Je höher Ihre Erwerbskosten sind, desto geringer fällt Ihr steuerbarer Gewinn aus.
Ein Tarif, der vom Gewinn und vor allem von der Haltedauer abhängt
Im Wallis wird die Grundstückgewinnsteuer berechnet anhand von:
- der Höhe des Gewinns,
- der Haltedauer der Immobilie.
- Je länger Sie Ihre Immobilie behalten, desto tiefer wird der Steuersatz.
Bezieht man sich auf den amtlichen Tarif 2025:
- ein sehr schneller Wiederverkauf kann mit einem Satz von 19 % oder mehr besteuert werden,
- wenn Sie Ihre Immobilie mehrere Jahre halten, wird der Satz reduziert und kann nach mehr als 25 Jahren sogar auf rund 3 % sinken.
Das erklärt, warum die Erwerbskosten bei raschen Wiederverkäufen einen besonders sichtbaren Effekt haben, während bei einem Verkauf nach einigen Jahren die Handänderungssteuern die steuerbare Bemessungsgrundlage sofort reduzieren.
Ein kleines Beispiel zum Verständnis
Nehmen wir an, Sie kaufen eine Immobilie für 500’000 CHF und verkaufen sie einige Jahre später mit einem Gewinn von 80’000 CHF. Wenn Ihre anerkannten Erwerbskosten 12’000 CHF betragen (Handänderungssteuern + Notar + Grundbuch), dann:
- Bruttogewinn: 80’000 CHF
- steuerbarer Gewinn: 68’000 CHF
Sie senken nicht den Steuersatz, sondern die Bemessungsgrundlage – und das macht in der Steuerberechnung den entscheidenden Unterschied.



