Kann ich meine 2. Säule (BVG) für einen Immobilienkauf in der Schweiz beziehen?
Kann ich mein BVG (2. Säule) für einen Immobilienkauf in der Schweiz beziehen?
Sie können Ihr BVG (2. Säule) für einen Immobilienkauf in der Schweiz über den bundesrechtlichen Mechanismus der Wohneigentumsförderung (WEF), entweder via BVG-Vorbezug oder via Verpfändung. Die beziehbare Summe hängt vor allem von Ihrem Alter ab (Regel vor/nach 50 Jahren), und der Vorbezug bringt steuerliche Kosten sowie eine Reduktion der Vorsorgeleistungen mit sich, die Sie gegen den Nutzen abwägen sollten (Eigenmittel, geringere Verschuldung, bessere Bewilligung durch die Bank). Die Regeln für den Vorbezug sind in allen Kantonen gleich, aber die Besteuerung von Kapitalleistungen unterscheidet sich je nach Kanton und Gemeinde deutlich.
- Was im Rahmen der WEF erlaubt ist – und was nicht
- Wie viel kann ich aus meinem BVG (2. Säule) beziehen?
- Lohnt es sich, BVG-Guthaben für einen Immobilienkauf zu beziehen?
- Steuerfolgen: Was passiert, wenn Sie einen Vorbezug aus der 2. Säule tätigen?
- Unterschiede zwischen den Kantonen
- Wichtige Pflichten, die oft übersehen werden
- Checkliste: So erwerben Sie Wohneigentum dank der 2. Säule
Was im Rahmen der WEF erlaubt ist – und was nicht
Vorbezug oder Verpfändung: der Unterschied, der alles verändert
- Vorbezug (Bezug aus der 2. Säule) : Sie erhöhen Ihre Eigenmittel, senken in der Regel Ihre Hypothek … aber Sie reduzieren Ihre künftigen Vorsorgeleistungen (Altersleistungen, häufig auch Tod/Invalidität).
- Verpfändung : Sie belassen Ihr BVG-Guthaben in der Kasse (die Leistungen bleiben intakt, solange es nicht zur Verwertung des Pfands kommt), tragen aber oft eine höhere Hypothek (höhere Zinskosten und mitunter eine höhere Amortisation).
Was gilt als „Immobilienkauf“ im Sinne des BVG?
Das WEF richtet sich nicht auf „Immobilien allgemein“, sondern auf Ihr selbstgenutztes Wohneigentum (Hauptwohnsitz). Ein Vorbezug kann insbesondere verwendet werden, um:
- Wohneigentum zu kaufen oder zu bauen;
- eine Hypothek zurückzuzahlen;
- bestimmte Beteiligungen zu erwerben (Genossenschaft, Mietergesellschaft usw.);
- Renovationen oder grössere Arbeiten zu finanzieren, die eine Wertsteigerung bringen.
Typischerweise ausgeschlossen sind hingegen Zweitwohnsitze/Ferienhäuser/Anlageobjekte (Logik: Das WEF dient der Förderung von selbstbewohntem Wohneigentum).
Wichtige persönliche Voraussetzungen
- Nur ein Objekt gleichzeitig : Grundsätzlich können Sie Ihre Vorsorgegelder jeweils nur für ein einziges Objekt gleichzeitig einsetzen.
- Zustimmung von Ehepartner/in oder eingetragener Partner/in : Der Vorbezug (und in der Regel auch die Verpfändung) erfordert eine schriftliche Zustimmung.
- Unterdeckung der Kasse : Befindet sich Ihre Vorsorgeeinrichtung in Unterdeckung, kann ihr Reglement bestimmte WEF-Transaktionen vorübergehend einschränken, reduzieren oder verweigern.
Wie viel kann ich aus meinem BVG (2. Säule) beziehen?
Die Regelung ist bundesweit : Sie gilt in allen Kantonen gleich (was sich von Kanton zu Kanton vor allem unterscheidet, sind die Steuern und gewisse praktische/administrative Aspekte).
Vor 50 Jahren: Grundsätzlich können Sie bis zu 100% Ihrer Freizügigkeitsleistung beziehen
Bis 50 Jahre entspricht der maximale Vorbezug in der Praxis der verfügbaren Freizügigkeitsleistung (Betrag gemäss Vorsorgeausweis/Freizügigkeitsbescheinigung).
Ab 50 Jahren: Es gilt eine Begrenzung (Obergrenze „der höhere der beiden Werte“)
Ab 50 Jahren ist der maximale Vorbezug auf den höheren Betrag von folgenden beiden Werten begrenzt:
- die Freizügigkeitsleistung, auf die Sie mit 50 Jahren Anspruch hatten, oder
- die Hälfte der Freizügigkeitsleistung, die zum Zeitpunkt der Anfrage verfügbar ist.
Mindestbetrag, Häufigkeit und letzter Zeitpunkt
- Mindestbetrag (Vorbezug) : CHF 20’000.– (mit üblichen Ausnahmen für bestimmte Beteiligungen, je nach Reglement).
- Häufigkeit : Ein Vorbezug kann höchstens alle 5 Jahre beantragt werden.
- Letzter Zeitpunkt : Grundsätzlich ist ein Antrag spätestens 3 Jahre vor Entstehung des Anspruchs auf Altersleistungen möglich (vorbehalten sind günstigere Bestimmungen Ihrer Vorsorgeeinrichtung).
- Y-Achse : Maximal mobilisierbarer Prozentsatz der Freizügigkeitsleistung (BVG).
-
X-Achse (Reihenfolge der 3 Balken, von links nach rechts) :
- Vorbezug (Bezug) vor 50 Jahren → bis zu 100%.
- Vorbezug (Bezug) ab 50 Jahren → vereinfachte Darstellung mit 50% (die genaue Regel lautet „der höhere Betrag zwischen dem Guthaben mit 50 Jahren und 50% des aktuellen Guthabens“).
- Verpfändung → bis zu 100% (in der Praxis im Rahmen der WEF-Regeln und der Kreditprüfung der Bank).
Zahlenbeispiele (konkret und typisch)
Beispiel 1 — 45 Jahre, Kauf einer Wohnung
- Freizügigkeitsleistung (BVG-Ausweis): CHF 185’000.–
- Projekt: Immobilienkauf CHF 750’000.–, verfügbare Eigenmittel (Cash + 3a): CHF 90’000.–
- Sie möchten Ihre Eigenmittel stärken:
- Möglicher BVG-Vorbezug (max.) : bis CHF 185’000.– (vor 50 Jahren).
- Bankgespräch: Sie müssen nicht zwingend „das Maximum“ beziehen; häufig geht es darum, ein komfortables Niveau an Eigenmitteln und Tragbarkeit zu erreichen, ohne Ihre Vorsorge zu stark zu schwächen.
Beispiel 2 — 55 Jahre, Immobilienkauf mit der 2. Säule
- Freizügigkeitsleistung mit 50 Jahren: CHF 260’000.–
- Freizügigkeitsleistung heute: CHF 420’000.–
- WEF-Obergrenze (ab 50 Jahren) = max(260’000 ; 50% von 420’000) = max(260’000 ; 210’000) = CHF 260’000.–.
Beispiel 3 — Sie schwanken zwischen Vorbezug und Verpfändung
- BVG-Guthaben: CHF 300’000.–, Alter 44 Jahre
- Option A (Vorbezug): Sie beziehen CHF 120’000.– → tiefere Hypothek, aber geringere Vorsorgeleistungen.
- Option B (Pfand): Sie verpfänden CHF 120’000.– → Ihre Leistungen bleiben erhalten, solange das Pfand nicht verwertet wird, aber Sie tragen eine höhere Verschuldung (und damit höhere Zinskosten).
Lohnt es sich, BVG-Guthaben für einen Immobilienkauf zu beziehen?
Die richtige Antwort lautet nicht „ja“ oder „nein“, sondern: Es hängt von Ihrem Finanzierungsziel, Ihrem Zeithorizont bis zur Pensionierung und Ihrem gewünschten Sicherheitsniveau ab.
Häufige Vorteile eines BVG-Vorbezugs
- Die erforderlichen Eigenmittel erreichen, ohne zu viel Liquidität zu binden.
- Die Hypothekarschuld reduzieren → weniger Zinskosten, mitunter bessere Tragbarkeit.
- Eine zweite Hypothek vermeiden (oder reduzieren) und damit den Amortisationsdruck senken.
- Eine Finanzierung erleichtern, wenn die Bank strenger ist (schwankende Einkommen, spezielles Objekt usw.).
Nachteile/Risiken, die Sie klar kennen sollten
- Weniger Vorsorgeleistungen in Zukunft; oft auch geringere Deckungen bei Tod/Invalidität, selbst wenn es mögliche Versicherungslösungen gibt.
- Konzentrationsrisiko: Sie wandeln ein diversifiziertes Vorsorgekapital (häufig investiert) in Wohneigentum um (weniger liquide, stärker konzentriert).
- Unmittelbare Steuerbelastung: Der Vorbezug wird als Kapitalleistung besteuert (siehe Abschnitt Steuern).
- Weniger Flexibilität: Das finanzierte Objekt unterliegt einer Veräusserungsbeschränkung, die im Grundbuch eingetragen wird (und in mehreren Fällen müssen Sie zurückzahlen).
Vorbezug vs. Verpfändung: eine einfache Entscheidungshilfe
- Wenn Ihre Priorität darin besteht, weniger Zinsen zu zahlen und die Verschuldung zu senken: Der Vorbezug ist oft stimmig.
- Wenn Ihre Priorität darin besteht, Ihre Vorsorge zu schützen (Pensionierung/Risiken) und Ihre Tragbarkeit es zulässt: Die Verpfändung ist häufig die vorsichtigere Alternative.
Steuerfolgen: Was passiert, wenn Sie einen Vorbezug aus der 2. Säule tätigen?
Allgemeines Steuerprinzip (vor der Unterschrift wichtig)
- Ein WEF-Vorbezug wird als Kapitalleistung aus der Vorsorge besteuert.
- Er wird in der Regel separat von Ihrem übrigen Einkommen besteuert (Sonderveranlagung) und progressiv nach speziellen Tarifen oder kantonalen Methoden.
- In mehreren Kantonen werden Kapitalleistungen, die im gleichen Jahr fällig werden, zusammengezählt (das ist entscheidend, wenn Sie im selben Jahr auch Säule 3a oder ein anderes Kapital beziehen).
Sehr nützlich: Die Steuer kann bei Rückzahlung des WEF zurückgefordert werden
Wenn Sie den Vorbezug später zurückzahlen, kann die auf diesem Kapital bezahlte Steuer grundsätzlich zurückerstattet werden (auf Antrag, mit Nachweisen), weil der Vorbezug aus WEF-Sicht „rückgängig gemacht“ wird.
Steuerplanung: Was Sie tun können – ohne „aggressive Optimierung“
- Vermeiden Sie es, mehrere Kapitalleistungen im selben Jahr zu kumulieren (WEF + Säule 3a oder WEF + Kapital aus einer anderen Vorsorgeeinrichtung), da die Progression die Steuerbelastung erhöhen kann.
- Wenn Sie einen BVG-Einkauf (freiwillig) planen: Achten Sie auf die 3-jährige Sperrfrist vor einem Kapitalbezug, sonst kann der Steuervorteil des Einkaufs infrage gestellt werden.
Unterschiede zwischen den Kantonen
Die WEF-Regel ist in der ganzen Schweiz gleich
Beim Anspruch auf den Vorbezug (Bedingungen, Beträge, Altersgrenzen, Häufigkeit) haben die Kantone kein „Vetorecht“: Der Rahmen ist bundesrechtlich (BVG/WEFV) und gilt einheitlich.
Unterschiede bestehen hingegen vor allem bei:
- der Besteuerung von Kapitalleistungen (Tarife/Methoden);
- bestimmten Umsetzungsdetails (Formalitäten, Grundbuchpraxis, verlangte Dokumente usw.), auch wenn die Idee der Veräusserungsbeschränkung ein allgemeines Prinzip ist.
Kanton Waadt (VD): Steuerfokus und offizielle Quellen
- Für die Planung gilt vor allem: Sie finden vom Kanton veröffentlichte offizielle Tarife (Steuerperioden).
- Die Besteuerung von Vorsorgekapital hat sich in den letzten Jahren verändert; deshalb lohnt es sich, auf aktuelle kantonale Quellen abzustützen.
Praxistipp : Wenn Ihr Immobilienkauf von einem grösseren BVG-Vorbezug abhängt (z. B. CHF 200’000.–), berechnen Sie die Steuerfolgen, bevor Sie das Auszahlungsdatum festlegen.
Kanton Genf (GE): ICC-Tarif und Addition der DBG
Genf veröffentlicht eigene Unterlagen zur kantonalen und kommunalen Steuer (ICC) auf Kapitalleistungen und weist darauf hin, dass die direkte Bundessteuer (DBG) hinzugerechnet werden muss, um den Gesamtbetrag zu erhalten.
Praxistipp : Denken Sie bei einem BVG-Vorbezug an „Total = ICC + DBG“ und vermeiden Sie nach Möglichkeit, weitere Kapitalbezüge im selben Jahr zu kumulieren.
Kanton Bern (BE): Nützlicher offizieller Rechner
Bern stellt ein offizielles Tool zur Verfügung, um die Steuer auf Kapitalleistungen aus der Vorsorge zu berechnen (Logik der „Sonderveranlagung“).
Praxistipp : Für Ihren Inhalt ist das ein guter „Beispielkanton“, weil Sie den Ablauf erklären können: Höhe des Vorbezugs → Simulation → Einbindung ins gesamte Budget für den Erwerb.
Kanton Zürich (ZH): separate Veranlagung und Zusammenrechnung der Kapitalleistungen im gleichen Jahr
Zürich sieht eine separate Jahresveranlagung für Kapitalleistungen aus der Vorsorge vor und weist darauf hin, dass Kapitalleistungen, die im gleichen Jahr fällig werden, zusammengezählt und gemeinsam besteuert werden.
Der Kanton hat seine Besteuerung dieser Bezüge in den letzten Jahren ebenfalls angepasst – umso wichtiger ist eine Simulation auf Basis aktueller Quellen.
Wichtige Pflichten, die oft übersehen werden (Rückzahlung, Verkauf, Vermietung)
Rückzahlung: Wann ist sie obligatorisch?
Die Rückzahlung des Vorbezugs ist insbesondere obligatorisch bei:
- Verkauf/Veräusserung der Liegenschaft;
- Begründung von Rechten, die wirtschaftlich einer Veräusserung gleichkommen (z. B. Nutzniessung);
- mit Nuancen bei einer Übertragung an bestimmte Begünstigte (Ehepartner/Kind usw.).
Wenn Sie verkaufen, um eine andere Liegenschaft zu erwerben, gibt es einen Mechanismus zur Übertragung und Reinvestition innerhalb einer Frist (Logik: nicht dauerhaft aus der Vorsorge „aussteigen“, wenn Sie weiterhin selbst Wohneigentum nutzen).
Eintrag im Grundbuch: der „Notar-/Grundbuch“-Punkt, der Ihre Freiheit beeinflusst
Wohneigentum, das mit Mitteln aus der 2. Säule finanziert wird, unterliegt einer Veräusserungsbeschränkung, die im Grundbuch eingetragen wird. Das erklärt, weshalb ein Verkauf, eine Schenkung oder eine Umstrukturierung des Eigentums zusätzliche Schritte erfordern kann (und teilweise eine vollständige oder teilweise Rückzahlung).
Operative Checkliste: So erwerben Sie Wohneigentum dank der 2. Säule
1) Bevor Sie einen BVG-Vorbezug beantragen
- Bedarf klären: Eigenmittel ergänzen? Verschuldung senken? Kreditgenehmigung verbessern?
- Ihr Alter und Ihre Obergrenze prüfen (50-Jahre-Regel).
- Häufigkeit (5 Jahre) und Mindestbetrag (CHF 20’000.–) prüfen.
- Steuern und Liquidität einplanen (es kommt vor, dass die Steuer rasch fällig wird).
2) Während der Hypothekarfinanzierung
- Vorbezug vs. Verpfändung anhand von 3 Variablen vergleichen: Verschuldung, Zinskosten, Vorsorgesicherheit.
- Verwendungszweck dokumentieren (Kauf, Bau, wertvermehrende Renovation, Amortisation): Ihre Kasse verlangt in der Regel entsprechende Nachweise.
3) Nach dem Immobilienkauf
- Die Konsequenzen der Veräusserungsbeschränkung verstehen.
- Den Vorbezugsbetrag und alle Unterlagen sauber aufbewahren: hilfreich bei einer späteren Rückzahlung und für eine mögliche Rückerstattung der Steuer.
Disclaimer : Alle in diesem Artikel enthaltenen Informationen können sich ändern und sollten bei der Eidgenossenschaft überprüft werden. Die dargestellten Beispiele sind nicht als Verpflichtung unsererseits zu verstehen; es handelt sich ausschliesslich um Beispiele zu Informationszwecken.




