Verpfändung: Definition
Bei der Verpfändung stellen Sie einen Vermögenswert (z. B. ein Vorsorgekonto, Wertschriften oder liquide Mittel) Ihrer Bank als Sicherheit zur Verfügung, ohne das Eigentum daran sofort zu übertragen. Kommt es zu Zahlungsausfällen bei Ihrem Hypothekarkredit, kann die Bank das Pfand verwerten, um die Schuld zu decken.
Verpfändung im Rahmen eines Hypothekarkredits
Bei der Immobilienfinanzierung ist das Grundpfand eine Alternative zum Vorbezug Ihrer Vorsorgegelder oder Ihrer Ersparnisse. Statt diese Mittel definitiv zu beziehen, lassen Sie sie investiert und nutzen sie als zusätzliche Sicherheit, um Ihre Hypothek zu erhalten oder zu ergänzen.
Konkret bewertet die Bank den Wert des verpfändeten Vermögenswerts (z. B. ein 3.-Säule-Konto, ein Wertschriftendepot oder liquide Mittel) und ist bereit, Ihnen mehr zu leihen oder bessere Konditionen für Ihre Hypothek zu gewähren, weil ihr Risiko sinkt. Sie bleiben Eigentümer des verpfändeten Vermögenswerts, können jedoch nicht mehr frei darüber verfügen, solange das Pfand besteht.
Verpfändung: Definition und praktische Funktionsweise
In der Praxis basiert die Verpfändung auf einem Pfandvertrag, den Sie mit der Bank abschliessen. Darin wird festgehalten, welche Vermögenswerte verpfändet werden, in welcher Höhe und unter welchen Bedingungen die Bank diese verwerten darf. Solange Sie Ihre Verpflichtungen ordnungsgemäss erfüllen (Zahlung der Zinsen und gegebenenfalls der Amortisation), bleibt die Verpfändung rein theoretisch: Ihre Vermögenswerte bleiben investiert und erwirtschaften weiterhin Zinsen oder Renditen.
Können Sie Ihre Verpflichtungen hingegen nicht mehr einhalten, kann die Bank den Wert des verpfändeten Vermögenswerts nutzen, um die Hypothekarschuld ganz oder teilweise zurückzuzahlen. Genau diese Möglichkeit gibt der Kreditgeberin zusätzliche Sicherheit und ermöglicht ihr in gewissen Fällen, eine höhere Finanzierung oder einen höheren Belehnungssatz zu akzeptieren.
Verpfändung der Vorsorgegelder (BVG/LPP und 3. Säule)
In der Schweiz wird die Verpfändung häufig mit Vorsorgeguthaben eingesetzt: der 2. Säule (BVG/LPP, die Sie in gewissen Fällen für den Erwerb von Wohneigentum vorbeziehen können) und der gebundenen 3. Säule. Anstatt Ihr Pensionskassenkapital oder Ihr 3a-Konto zu beziehen, können Sie diese Guthaben verpfänden, um die von der Bank geforderten Eigenmittel zu ergänzen. So schützen Sie Ihre Altersvorsorge und erhöhen gleichzeitig Ihre Finanzierungskapazität.
Diese Lösung ist interessant, wenn Sie über bedeutende Vorsorgeguthaben verfügen, gleichzeitig aber die steuerlichen Folgen und den Verlust von Leistungsansprüchen im Alter begrenzen möchten. Die Guthaben verbleiben in der Vorsorge und generieren in der Regel weiterhin Rentenansprüche; im Gegenzug akzeptieren Sie, dass die Bank sie verwerten kann, falls sich Ihre Situation verschlechtert und der Verkauf der Immobilie nicht ausreicht, um die Schuld vollständig zu tilgen.
Vorteile und Risiken der Verpfändung
Die Verpfändung bietet Ihnen als Kreditnehmende verschiedene Vorteile. Sie kann Ihnen ermöglichen, eine Liegenschaft mit weniger «cash»-Eigenmitteln zu erwerben, Ihre Kaufkraft auf dem Immobilienmarkt zu erhöhen und teilweise bessere Zinssätze zu erhalten, weil der Bank zusätzliche Sicherheiten zur Verfügung stehen. Wenn die Verpfändung auf Vorsorgeguthaben beruht, vermeiden Sie zudem einen sofortigen Bezug dieser Gelder, was für Ihre Altersvorsorge vorteilhaft sein kann.
Demgegenüber sind mit dieser Strategie auch Risiken verbunden. Geraten Sie in finanzielle Schwierigkeiten, ist nicht nur die Immobilie, sondern auch der verpfändete Vermögenswert (Vorsorge, Wertschriften, Ersparnisse) gefährdet. Eine ungünstige Börsenlage kann ausserdem den Wert der verpfändeten Anlagen verringern, ohne dass sich Ihre Hypothekarschuld reduziert. Es ist daher wichtig, gemeinsam mit Ihrer Beraterin bzw. Ihrem Berater die Gesamtauswirkungen der Verpfändung auf Ihre Vermögenssituation und Ihre langfristige Sicherheit sorgfältig zu analysieren.
Verpfändung oder Amortisation: Wie entscheiden?
Wenn Sie ein Guthaben verpfänden (zum Beispiel Ihre 3. Säule), können Sie unter Umständen die direkte Amortisation Ihrer Hypothek reduzieren. Anstatt den Kapitalbetrag rasch zurückzuführen, akzeptieren Sie eine höhere Verschuldung, die durch das Pfand abgesichert ist. Das kann Ihr Budget kurzfristig entlasten, bedeutet aber, dass Sie über eine längere Zeit Hypothekarzinsen auf einem höheren Betrag bezahlen.
Die Wahl zwischen Verpfändung und Amortisation hängt von Ihren Prioritäten ab: Wenn Sie Sicherheit und einen kontinuierlichen Schuldenabbau bevorzugen, wird in der Regel eine stärkere Amortisation empfohlen. Möchten Sie hingegen vor allem Ihre Steuerbelastung optimieren (Zinsabzug) und Ihre Vorsorgeguthaben investiert lassen, kann die Verpfändung eine sinnvolle Option sein – vorausgesetzt, Sie sind sich der damit verbundenen Risiken bewusst und akzeptieren diese.
Konkretes Beispiel einer Verpfändung zur Finanzierung einer Immobilie
Stellen wir uns vor, Sie möchten eine Wohnung kaufen und die Bank verlangt 20 % Eigenmittel. Sie verfügen über 10 % in bar und 10 % auf einem Vorsorgekonto der 3. Säule. Es gibt zwei Möglichkeiten: Sie beziehen das Guthaben der 3. Säule oder Sie verpfänden es. Entscheiden Sie sich für die Verpfändung, bleibt Ihre 3. Säule unangetastet, dient der Bank aber als zusätzliche Sicherheit, um den geforderten Eigenmittelanteil zu erreichen.
In der Praxis gewährt die Bank den Kredit unter Berücksichtigung des verpfändeten 3.-Säule-Guthabens. Sie zahlen Hypothekarzinsen auf den gesamten aufgenommenen Betrag, während Ihre 3. Säule weiterhin mit Einzahlungen gespiesen wird und Rendite erwirtschaftet. Sollten Sie Ihre laufenden Kosten eines Tages nicht mehr tragen können und der Verkauf der Immobilie die Schuld nicht vollständig decken, kann die Bank letztlich auf die verpfändeten Guthaben zurückgreifen, um die Differenz auszugleichen.
Nützliche Ressourcen zur Verpfändung
- Den Hypothekarkredit besser verstehen in der Schweiz
- Ist es möglich, mit einem Minimum an Eigenmitteln Wohneigentum zu erwerben?
- Wie viel kann ich aufnehmen (Tragbarkeit)?
